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Maskenpflicht verlängert

2. Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg zur Maskenpflicht im Rahmen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

WÜRZBURG - Die Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg zur Maskenpflicht in einigen Bereichen der Innenstadt wurde verlängert und gilt nun bis zum 12.04.2021. Der räumliche Umgriff hat sich nicht geändert.

 

Auf Grund der Zuständigkeit für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlässt die Stadt Würzburg gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28a IfSG sowie § 24 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 sowie § 65 der Zuständigkeitsverordnung, Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 3 BayVwVfG folgende Allgemeinverfügung:

 

1. Die

„Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg zur Maskenpflicht im Rahmen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“

vom 06.03.2021, zuletzt geändert durch Allgemeinverfügung vom 22.03.2021, wird wie folgt geändert:

In Ziffer 4. der vorgenannten Allgemeinverfügung wird die Angabe „28.03.2021“ durch die Angabe „12.04.2021“ ersetzt.

 

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 26.03.2021 in Kraft.

 

Hinweis: Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können während der Dienstzeiten in der Fachabteilung Ordnungsaufgaben, Domstraße 1, 97070 Würzburg, 2. Stock, Zimmer 201, eingesehen werden.