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Stadt Kitzingen informiert

Top 1: Neujahrskonzert in der Alten Synagoge - Top 2: Auch heuer wieder: Feuerwerksverbot in Kitzinger Altstadt

Kitzingen

Top 1: „Die Goldmeister“   

Einen schwungvollen Start ins neue Jahr verspricht das Neujahrskonzert, zu dem die Stadt Kitzingen am Samstag, 14. Januar, um 19.30 Uhr in die Alte Synagoge einlädt. „Die Goldmeister“ entführen alle Zuhörer ein Jahrhundert nach den glorreichen 1920iger Jahren musikalisch in dieses aufwühlende und lebendige Jahrzehnt. Im Stil des Oldtime Jazz und Swing der Gatsby-Generation vertonen Phil Ohleyer und Chris Dunker selbstgeschriebene Songs oder interpretieren bekannte Hip-Hop-Titel ganz neu. „Wir wollen, dass die Menschen mit unserer Musik Spaß haben, lachen, tanzen und sich gut fühlen“, sagt Phil Ohleyer. Mit ihrer Band, den Ragtime Bandits und ihrem Pianisten swingten Phil und Chris schon bei zahlreichen Kultur- und Jazzfestivals, aber auch in diversen TV-Shows, an der WM-Fanmeile oder bei der Silvestergala des ZDF. Zum Neujahrskonzert 2023 kommen sie nun das zweite Mal nach Kitzingen und präsentieren Songs von ihrem neuen Album. Neben sieben selbstgeschriebenen Liedern haben es sich „Goldmeister“, wie bei ihrem ersten Album, nicht nehmen lassen, wieder bekannte Hip-Hop-Titel ganz neu zu interpretieren. Zwei ihrer neuen Lieder erinnern an die rauchige Swing-Zeit. „Wir wollen auf unseren Konzerten unsere große musikalische Bandbreite zeigen“, kündigt Chris Dunker an. Die Gäste in der Alten Synagoge können sich deshalb auf einen lebendigen und mitreißenden Abend freuen. Das Konzert findet mit großzügiger Unterstützung der LKW und Sparkasse Mainfranken Würzburg statt. Karten gibt es in der Touristinfo oder online unter https://s-access.eu/Kitzingen

 

Top 2: Auch heuer wieder: Feuerwerksverbot in Kitzinger Altstadt

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist grundsätzlich verboten. Darauf weist die Stadt Kitzingen hin. Aufgrund der Nähe zu Kirchen und historischen Gebäuden in der Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im historischen Innenstadtbereich mit Marktplatz deshalb auch in diesem Jahr verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen. Entstehen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern Brände oder kommen Personen hierbei zu Schaden, so kann der Verursacher wegen eines Vergehens der fahrlässigen Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und außerdem zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht werden. Derartige Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen mitverantwortlich.

Buz: „Die Goldmeister“ vergolden am 14. Januar den Start ins neue Jahr in der Alten Synagoge in Kitzingen.      Foto: Christina Schwaß bzw. Gabi Breuer-Konze