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Mainfranken Theater Würzburg hält den Spielbetrieb aufrecht

Neue Corona-Regelungen für das kulturelle Leben in Bayern

Würzburg: Wie für alle Freizeiteinrichtungen, Messen, Kultur- und Sportveranstaltungen gelten auch für das Mainfranken Theater Würzburg im Rahmen der Pandemiebekämpfung seit gestern bis auf Weiteres neue Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung. Das Vierspartenhaus hält den Spielbetrieb demnach trotzdem weiterhin aufrecht. Alle bislang geplanten Vorstellungen finden statt, allerdings mit einer maximalen Auslastung von 25% und der Zugangsvoraussetzung 2G-Plus. Alle Zuschauerinnen und Zuschauer ab 12 Jahren müssen demnach nachweislich geimpft oder genesen sein und sich anhand eines Lichtbildausweises identifizieren lassen sowie zusätzlich einen negativen, zertifizierten Test (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt) vorweisen, um Zugang zu allen Spielstätten des Hauses zu erlangen. Während der Vorstellungen gilt die Pflicht des Tragens einer FFP2-Maske. Es gilt nun auch wieder grundsätzlich, einen Mindestabstand von 1,50 m zu gewährleisten.

Die 7-Tage-Inzidenz in Stadt sowie Landkreis Würzburg liegt momentan bei rund 406. Die Stadt Würzburg ist damit bisher noch kein regionaler Hotspot (mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000). Die Leitung des Mainfranken Theaters hat sich daher nach den neuesten Verordnungen dazu entschlossen, weiter für das Publikum da zu sein, wenn auch nur mit einer auf 25% begrenzten Kapazität.

Hygienekonzept und 2G-Plus-Regel
Seit gestern gilt demnach die 2G-Plus-Regel. Ab diesem Zeitpunkt haben nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen, zertifizierten negativen Test (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt) Zugang zu den Veranstaltungen und Spielstätten des Mainfranken (ausgenommen Kinder unter 12 Jahren). „Seit Beginn der Pandemie setzen wir umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen gemäß den aktuell geltenden Gesetzen und Verordnungen um. Dies werden wir auch jetzt wieder tun. Wir wollen dabei soweit als möglich unserem Publikum ein möglichst unbeschwertes Theater- und Konzerterlebnis bieten. Wir sind sehr begeistert, wie kooperativ und verständnisvoll unsere Besucherinnen und Besucher die bisherigen Einschränkungen mitgetragen haben und sind optimistisch, dass dieses weiter gemeinsam gelingen wird“, so Dirk Terwey, Geschäftsführender Direktor am Mainfranken Theater Würzburg. Markus Trabusch, Intendant des Theaters ergänzt, dass „die Sicherheit aller Beteiligten für unser Theater oberste Priorität hat. Daher richten wir uns auch strikt und konsequent nach den aktuellen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung. Denn wir wollen alles, nur nicht wieder schließen.“

Die aktuelle Regelung gilt für alle Spielstätten des Hauses: Folglich für den Keller Z87 am Bürgerbräugelände, den Ratssaal des Rathauses oder die Pfarrkirche St. Andreas in der Sanderau, wo bisher in der Stadt verteilt die Stücke des Schauspiels inszeniert werden. Gleiches trifft auf Kammerkonzerte im Toscanasaal der Residenz Würzburg oder Sinfoniekonzerte in der Würzburger Hochschule für Musik zu. Ebenso davon betroffen ist die Theaterfabrik Blaue Halle in der Würzburger Dürrbachau, in der seit Oktober 2020 vor allem Musiktheater- und Tanzproduktionen zur Aufführung kommen. Dort bedeutet die neue Regelung beispielsweise, dass bei der aktuell vorgeschriebenen Kapazitätsobergrenze von 25% demnach nur noch 125 Plätze vergeben werden dürfen. Trabusch erläutert: „Dennoch möchten wir am bisher geplanten Programm festhalten und dies corona-konform umsetzen – das sind wir nach der langen kulturellen Durststrecke dem Publikum sowie den Künstlerinnen und Künstlern schuldig. Wir haben uns sehr bewusst dazu entschieden, um den Spielplan über alle vier Sparten hinweg aufrechterhalten zu können und etwa auch den gerade erst kurzfristig erarbeiteten Produktionen für die neu entstandenen Spielorte des Schauspiels Rechnung zu tragen.“ Einen weiteren wichtigen Aspekt, der die Aufrechterhalten des Spielbetriebs ermöglicht, fügt Terwey hinzu: „Die Sonder-Fonds des Bundes und des Freistaats ermöglichen es jetzt öffentlich finanzierten Theatern, den Spielbetrieb mit den erneuten Einschränkungen auch wirtschaftlich erfolgreich fortzusetzen. Diese Option wollen wir jetzt nutzen.“

Bereits erworbene Eintrittskarten
Aboausweise und erworbenen Eintrittskarten behalten zunächst generell ihre Gültigkeit. Bei Überbuchung der Vorstellungen und Konzerte werden zunächst die Abonnements bedient, anschließend diejenigen Kartenkäuferinnen und -käufer, die ihre Karten im Freiverkauf zuerst gekauft haben. Das Team der Theaterkasse kontaktiert alle, bei denen Karten umgebucht bzw. storniert und erstattet werden müssen.