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30 Prozent der rund 11.000 Betriebe der Region Main-Rhön zeigen Kurzarbeit an

Wie kommen die Unternehmen nun möglichst schnell an Ihr Geld?

Bis zum 20. April sind in der Agentur für Arbeit Schweinfurt rund 3.300 Anzeigen für Kurzarbeit von Betrieben in der Region Main-Rhön eingegangen. Somit zeigt jedes dritte Unternehmen Kurzarbeit an. Diese Daten basieren auf einer Sonderauswertung und bilden nicht die amtliche Statistik ab. Um alle diese Anzeigen zeitnah zu bearbeiten, wurde die Mitarbeiteranzahl in der Agentur in diesem Bereich durch interne Versetzungen verzehnfacht.

 

„Uns geht es nun darum, den Arbeitgebern möglichst schnell das Kurzarbeitergeld zu erstatten. Dies wird uns auch gelingen, wenn die Anträge auf Kurzarbeitergeld frühzeitig und vollständig eingereicht werden. Damit die Auszahlung der Gelder an die Unternehmen reibungslos erfolgen kann, haben wir auf unserer Internetseite www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schweinfurt, hilfreiche Informationen und Tipps zur Vermeidung der 5 häufigsten Fehler, bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengefasst“,

informiert Thomas Stelzer, der Leiter der Agentur für Arbeit Schweinfurt,

„Zudem bitten wir die Arbeitgeber, verstärkt unsere Online-Angebote unter: www.arbeitsagentur.de/eservices zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können so schnell, sicher und jederzeit online erfolgen“,

führt Stelzer weiter aus.

 

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und danach abgerechnet.

Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, kann erst ermittelt werden, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird. Wenn ein Betrieb nach vorheriger Anzeige in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt. Wegen dieser nachträglichen Abrechnung liegen der BA die statistischen Daten zu tatsächlich realisierter Kurzarbeit erst nach einigen Wochen vor.