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Ab 1. Januar 2020 möglich: Privatversicherte Kinder zurück in die beitragsfreie Mitversicherung bei der gesetzlichen Kasse

DAK-Gesundheit Schweinfurt empfiehlt: Rückkehrmöglichkeit aufgrund der Anhebung der gesetzlichen Einkommensgrenzen ab 1. Januar 2020 prüfen zu lassen

Schweinfurt: Zum Beginn des kommenden Jahres hebt die Bundesregierung die sogenannte Jahresarbeitsverdienstgrenze auf voraussichtlich 62.550 Euro im Jahr 2020 an. Dadurch können Kinder, die bisher in einer privaten Versicherung krankenversichert sind, weil ein Elternteil mehr als 60.750 Euro im Jahr (Grenzwert für 2019) verdient und keiner Krankenkasse angehört, ab dem Jahreswechsel in die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Kasse zurückkehren, und so möglicherweise eine bis zu vierstellige Summe an Privatversicherungsbeiträgen im Jahr einsparen.

 

Der tatsächliche Jahresverdienst kann sogar noch etwas höher liegen, da davon unter Umständen noch einige wenige steuerrechtlich relevante Beträge abgezogen werden dürfen. Die DAK-Gesundheit Schweinfurt empfiehlt deshalb allen Eltern, deren Kinder von den neuen, höheren Grenzwerten profitieren könnten, sich möglichst bald bei ihrer Krankenkasse darüber zu informieren, denn die Privatversicherungen beenden die Verträge gewöhnlich erst zum Ende des Monats, in dem dort die Mitversicherungsbescheinigung einer Krankenkasse vorgelegt wird.

 

Alle Informationen und konkrete Beratungen zur kostenfreien Familienversicherung für Kinder gibt es bei der DAK-Gesundheit persönlich inder Schweinfurter Zehntstr. 2, telefonisch unter 09721 / 476390 oder im Internetchat unter www.dak.de/berater-chat .