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Agentur für Arbeit: „Ausbildungsplätze sichern“ - erweiterte Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, hat die Bundesregierung die Förderung von Ausbildungsplätzen ausgeweitet. So können zukünftig noch mehr Unternehmen als bisher von diesem Programm profitieren.

SCHWEINFURT - „Die Bundesregierung hat erfreulicherweise im Dezember die Erweiterung des „Schutzschirms für Lehrstellen“ beschlossen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass die Anzahl der betrieblichen Ausbildung einbrechen könnte. Die Unternehmen sollen durch die Ausbildungsprämie ermuntert werden, trotz der Corona-Krise, ihr Ausbildungsengagement weiterhin aufrechtzuerhalten oder sogar auszubauen. Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung in unserer Region“, teilt Thomas Stelzer, Leiter der Agentur für Arbeit Schweinfurt, mit.

 

Wesentliche Änderungen der Ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

  • Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr).
  • Die Durchführung von Kurzarbeit wird in Zukunft auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
  • Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 (Datum des Kabinettbeschlusses zu den Eckpunkten des Bundesprogramms) bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien miteinbezogen (bisher: nur für Ausbildungen mit Beginn ab 01.08.2020).
  • Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis einschließlich Dezember 2020).
  • Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten).
  • Solche Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetzesichern

 

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0800 4 5555 20

(kostenfrei - täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr).

 

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