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Livinguard PRO Masken für ÖPNV und Einzelhandel weiterhin zugelassen

Schweinfurt: Ab Montag, den 18.01.2021 gilt in Bayern die Regelung, dass im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkauf besondere Schutzmasken zu tragen sind. Die neuen Regelungen der Bayerischen Landesregierung zielen darauf ab, ein möglichst hohes Schutzniveau vor der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu gewährleisten.

 

Neben den so genannten FFP2-Masken sind auch vergleichbare Schutzklassen zugelassen.

 

Die Wirksamkeit und Sicherheit der PRO MASK von Livinguard wurde durch verschiedene unabhängige Prüfungen, wissenschaftliche Studien und Zertifizierungen bestätigt.

 

Sie ist als medizinische Gesichtsmaske zugelassen und erfüllt die europäische Norm EN 14683:2019. Die Livinguard PRO MASK verfügt über einen Filter, der zu 95 Prozent vor der Einatmung von Aerosolen schützt.

 

Dank ihrer selbstdesinfizierenden Eigenschaften ist die Livinguard PRO MASK darüber hinaus bis zu 210-mal wiederverwendbar. Wie Tests der Freie Universität Berlin und RWTH Aachen belegen, inaktiviert die Livinguard Technologie neben weiteren Krankheitserregern kontinuierlich 99,9 Prozent von SARS-CoV-2 und kann so auch vor einer Ansteckung durch Kontakt (Kreuzkontamination) schützen. Entsprechend ist die Livinguard PRO MASK eine nachhaltige und kostengünstige Alternative zu FFP2-Masken, die laut Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht zur Wiederverwendung vorgesehen sind. Damit kann die Livinguard PRO MASK einen unmittelbaren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie und gleichzeitig zum Umweltschutz leisten.

 

Weitere Informationen sowie die örtlichen Verkaufsstellen unter: www.schweinfurt-care.de