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Auch dieses Jahr Außengastronomie im Winter möglich

Würzburg

Die Stadt Würzburg wird den städtischen Gastronomen auch in diesem Winter erlauben, Außengastronomie zu betreiben. Bereits in den letzten beiden Jahren war es aus Coronaschutzgründen geduldet worden, Gäste im Freien zu bewirten. In diesem Jahr dürfen Gastronomen Außensteh- und -sitzplätze anbieten, zeitlich aber erst frühestens mit Abbau des Weihnachtsmarktes ab 24. Dezember 2022. „Um dem Weihnachtsmarkt nicht zu schaden, wird die Regelung erst mit dessen Abbau in Kraft treten“, erklärt Kommunalreferent Wolfgang Kleiner.

Bewilligt werden dann die schon in den warmen Monaten genehmigten räumlichen Umgriffe und die üblichen Sitz- oder Stehplätze – nichts darüber hinaus. Ebenfalls nicht erlaubt werden Heizpilze, Heizgeräte jeder Art, Einhausungen, Überdachungen, räumliche Ergänzungen oder weitere Ausstattungen.

Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, müssen Gastronomen keinen formalen Antrag stellen, sondern ihre Außenplätze in der Fachabteilung Ordnungsaufgaben anzeigen, gerne auch per Mail an: gewerbe@stadt.wuerzburg.de

Gemäß Gebührensatzung zur Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Würzburg, sind für die Freiflächen dann bei Nutzung ab 1. Januar 2023 die üblichen Gebühren nach Monaten zu entrichten.

Im Bau- und Ordnungsausschuss war ein Eilantrag gestellt worden, die Mitglieder haben diesem Vorgehen vorbehaltlos zugestimmt. Im gleichen Ausschuss wurde zugestimmt, dass Gastronomen während der Fußball-WM an den Tagen, an denen die deutsche Fußballmannschaft spielt, nach Anfrage die übliche Außengastronomie und Fernseher aufstellen dürfen. Dies wird für den Spieltag kostenfrei geduldet.