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Ausnahmebewilligung für Händler

Blumenverkauf am Muttertag 2021 bis zu vier Stunden genehmigt

MAINFRANKEN/WÜRZBURG – Ein kleiner Lichtblick für alle Blumenhändler: Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) erlaubt den Verkauf von Blumen am Muttertag. Eine entsprechende Ausnahmebewilligung hat das Ministerium für Sonntag, 9. Mai 2021, erlassen. Die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben dabei jedoch unberührt und sind auf jeden Fall zu beachten, wie das Ministerium mitteilt.

 

Blumenverkaufsstellen können am Muttertag 2021 zwischen 8 Uhr und 12 Uhr bis zu maximal vier Stunden öffnen. Sie sind jedoch nur dann von der Allgemeinverfügung des StMAS erfasst, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 Prozent beträgt. Im Übrigen bleiben alle gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Beschäftigung an Sonntagen von der Ausnahmebewilligung unberührt.

 

Die Allgemeinverfügung zur befristeten Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten für den 9. Mai 2021 wurde im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gegeben. Sie ist auf der Verkündungsplattform der Staatsregierung einsehbar: www.verkuendung-bayern.de

 

Information: Dr. Christian Seynstahl, IHK, Tel. 0931 4194-314, E-Mail: christian.seynstahl@wuerzburg.ihk.de oder unter www.wuerzburg.ihk.de