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„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Coachingprogramm wird verlängert

Würzburg/Mainfranken – Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Nun wird das Förderprogramm verlängert.

 

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

 

Die wichtigsten Änderungen zum bisherigen Programm:

  • Die Richtlinie sieht kein gesondertes Modul mehr vor für Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt nun einheitlich 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in Bayern 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Die IHK empfiehlt dringend, das Gespräch bereits vor der Antragstellung wahrzunehmen, um bereits im Vorfeld die Förderkriterien ausführlich zu besprechen.
  • Nicht förderfähig sind Anträge, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
  • Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und - bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit. Um deren Einhaltung im Rahmen von Förderprogrammen erfassen und überprüfen zu können, ist aufgrund von Vorgaben des ESF Plus ein Fragebogen auszufüllen. Dieser ist Bestandteil des Beratungsberichts.
  • Ausschlaggebend für eine mögliche Förderung ist, dass betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen entwickelt und Anleitungen zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis gegeben werden. Nur auf dieser Grundlage können die Leitstellen und das BAFA bewerten, ob die Beratung den Richtlinienanforderungen genügt und so eine Förderung gerechtfertigt ist.

 

Weitere Informationen zu Beratungsinhalten und zu Vorgaben für Berater finden sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter: www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds gefördert. 

 

Die IHK ist regionaler Ansprechpartner und steht für Fragen zum Förderprogramm zur Verfügung. Informationen zu diesem und anderen Coachingprogrammen vor der Gründung/Übernahme im Haupterwerb finden Interessierte auf der IHK-Homepage unter www.wuerzburg.ihk.de/coaching.

 

Information: Daniela Dusel, IHK, Tel. 0931 4194-296, E-Mail: daniela.dusel(at)wuerzburg.ihk.de oder online unter www.wuerzburg.ihk.de/coaching