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IHK informiert

Top 1: Bayerisches Vorgründungs- und Nachfolgecoaching - Top 2: IHK überreicht TH-Förderpreis - Top 3: Fristen laufen Ende Juni ab - Top 4: IHK übergibt Meisterpreisurkunden - Top 5: IHK kritisiert Energieeffizienzgesetz

Würzburg/Mainfranken –

Top 1: Neue Förderperiode gestartet

Mit dem Förderprogramm "Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern" werden auch dieses Jahr Existenzgründer oder Nachfolger unterstützt.

Mit diesem Förderprogramm unterstützen die IHKs in Bayern im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Europäischen Sozialfonds auch dieses Jahr bayernweit Existenzgründer oder Unternehmensnachfolger in der Vorgründungsphase.

Eine Existenzgründung ist ein komplexes Vorhaben: Unzählige Dinge müssen bedacht, Probleme gelöst und Herausforderungen gemeistert werden. Deshalb kann es schon vor Beginn einer Selbstständigkeit im Vollerwerb hilfreich sein, sich von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen, z.B. zur Businessplanerstellung und bei dem Thema Finanzierung. Aus diesem Grund werden Beratungsleistungen auch staatlich gefördert: Bezuschusst werden 70 Prozent des Nettoberatungshonorars (Förderhöchstbetrag 560 Euro je Beratungstag). Dabei können maximal 10 Tagewerke beantragt werden. Somit können Antragssteller insgesamt bis zu 5.600 Euro Zuschuss erhalten.

Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist regionaler Ansprechpartner und steht für Fragen zum Förderprogramm zur Verfügung. „Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf“, so Daniela Dusel. Informationen zu diesem und anderen Coachingprogrammen finden Interessierte auf der IHK-Homepage unter www.wuerzburg.ihk.de/coaching.

Hinweis: Die elektronische Antragstellung ist aus technischen Gründen momentan nicht verfügbar. Das bedeutet, dass Zuschussanträge nur postalisch eingereicht werden können. Auch gibt es ein aktualisiertes Antragsformular mit Stand April 2023. Neu ist, dass die Antragstellenden darin ihre Steuer-Identifikationsnummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben müssen.

Information: Daniela Dusel, IHK, Tel. 0931 4194-296, E-Mail: daniela.dusel(at)wuerzburg.ihk.de oder online unter www.wuerzburg.ihk.de/coaching

 

Top 2: Mainfränkische Wirtschaft unterstützt neue Untersuchungs- und Forschungsverfahren im Präzisions-Weinbau

Die Präsidentin der IHK Würzburg-Schweinfurt, Caroline Trips hat am 05. Juni in Würzburg den mit 10.000 Euro dotierten TH-Förderpreis der mainfränkischen Wirtschaft an Professor Dr. Melanie Brandmeier von der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) überreicht. Mit dem Preis würdigt die regionale Wirtschaft in diesem Jahr das Projekt „Digital Twin Vinyard“, das gewährleisten will, dass Trockenstress und Schädlingsbefall im Weinbau frühzeitig erkannt werden.

 

Weinbau vor neuen Herausforderungen

Mithilfe der Förderung möchte Brandmeier im Rahmen des Projekts „Digital Twin Vineyard“ („Digitaler Zwilling-Weinberg“) drei Masterarbeiten mit technischem Equipment sowie die Teilnahme an Fachtagungen finanzieren. Der „digitale Zwilling“ stellt ein digitales Modell der realen Welt dar; über bildgebende Verfahren und Sensoren können Prozesse in Geografischen Informationssystemen (GIS) analysiert werden. Hintergrund der Studie im Präzisions-Weinbau ist der Klimawandel und die vermehrte Trockenheit in der Region, die den Weinbau vor neue Herausforderungen bei der Anpassung sowie beim Bestandsschutz stellt. Das Forschungsvorhaben sieht den Einsatz nicht-eingreifender, effizienter und flächendeckender Monitoring-Systeme aus der Fernerkundung zur Früherkennung von Trockenstress und Schädlingsbefall im Weinbau vor. Ziel sei es, so Brandmeier, die Möglichkeiten von drohnengetragenen und geländebasierten Messungen in Kombination mit Bodenfeuchtesensoren zu erforschen. 

 

Drei Masterstudierende beschäftigen sich in Kooperation mit der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, der AllTerra GmbH und der Esri Deutschland GmbH mit verschiedenen Aspekten:

  • Daten aus einem Sensoren-Netzwerk zur Messung von Bodenfeuchte
  • der Erfassung der Veränderungen der charakteristischen Spektralsignaturen von Pflanzen als Reaktion auf Trockenheit und weitere Umweltfaktoren mit Hilfe einesSpektrometers das im sichtbaren Bereich des elektromagnetischen Spektrums als auch im nahen Infrarot misst sowie
  • Drohnenbefliegungen mit Multispektralsensoren.

 

Zusammenarbeit Wirtschaft und Wissenschaft sichern

Im Beisein von THWS-Präsident Professor Dr. Robert Grebnerbetonte Trips die Bedeutung praxisnaher Forschung für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Mainfranken: „Praxisnahe Lösungen für unsere mainfränkischen Winzer und Weingüter sind gerade Zeiten des Klimawandels und wirtschaftlich unsicheren Zeiten wichtig. Der TH-Förderpreis der mainfränkischen Wirtschaft will dies fördern und die Zusammenarbeit zwischen Hochschule, IHK und Wirtschaft stärken.“ 

 

Was ist der TH-Förderpreis?

Mit dem TH-Förderpreis unterstützt die mainfränkische Wirtschaft seit 2013 praxisnahe Forschungsprojekte der Hochschule Würzburg-Schweinfurt. Die jährlich ausgezahlte Summe orientiert sich an den Zinserträgen des Stiftungskapitals und variiert je nach Zinslage. Bisher konnte die Stiftung THWS-Projekte mit fast 30.000 Euro fördern. Die IHK hatte zuletzt 2018 anlässlich ihres 175-jährigen Jubiläums einen Spendenaufruf in der mainfränkischen Wirtschaft gestartet und konnte das Stiftungskapital auf rund 500.000 Euro aufstocken.

 

Information: Radu Ferendino, Tel. 0931 4194-319, E-Mail radu.ferendino(at)wuerzburg.ihk.de

 

 

 

Top 3: Corona-Wirtschaftshilfen: Jetzt fristgerecht abrechnen

Für viele Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen beantragt haben, steht eine wichtige Frist an: Am 30. Juni 2023 endet sowohl das verpflichtende Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfe als auch die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe.

Unternehmen, die von März bis Mai 2020 Corona-Soforthilfe erhalten haben, wurden Ende 2022 von der Bewilligungsstelle (in Mainfranken war dies die Regierung von Unterfranken) angeschrieben und um Überprüfung der in der Antragstellung zugrunde gelegten Prognosewerte gebeten. „Nehmen Sie die Fristen im Erinnerungsschreiben der Bewilligungsstelle ernst“, betont Dr. Christian Seynstahl, Bereichsleiter Standortpolitik und Unternehmensförderung. „Sofern Sie Hilfsgelder im Rahmen der Corona-Soforthilfe erhalten haben, sind Sie in jedem Fall verpflichtet, Rückmeldung zu geben.“

 

Was müssen Unternehmer jetzt tun?

Unternehmen und Selbstständige berechnen zunächst ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass für den dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Jahr 2020. Anschließend wird dieser Wert der erhaltenen Corona-Soforthilfe gegenübergestellt, um herauszufinden, ob die Hilfsgelder behalten werden dürfen oder ganz oder anteilig zurückgezahlt werden müssen. Hierfür stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.soforthilfecorona.bayern eine Online-Berechnungshilfe zur Verfügung.

Überkompensationen im Rahmen der Corona-Soforthilfen sind anschließend per Überweisung rückzuerstatten. Die Kontoverbindung sowie der Verwendungszweck sind dem Erinnerungsschreiben der Bewilligungsstelle zu entnehmen. Danach muss das Ergebnis an die Bewilligungsstelle gemeldet werden. Dies erfolgt über den im Erinnerungsschreiben abgedruckten individuellen Link bzw. QR-Code.

Darf die erhaltene Corona-Soforthilfe vollständig behalten werden, muss auch dies unbedingt zurückgemeldet werden. 

Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Rückmeldung der Corona-Soforthilfe-Empfänger bis 30. Juni 2023 zwingend erforderlich ist! Erfolgt diese nicht, drohen rechtliche Konsequenzen.

Die Rückerstattung der Corona-Soforthilfe kann im begründeten Einzelfall auf Ratenzahlung erfolgen, gestundet oder erlassen werden. Keinesfalls sollten im Falle einer Ratenzahlung selbst festgelegte Raten zurück überwiesen werden, da sonst Zuordnungsprobleme entstehen. Vereinbarungen zu Ratenzahlungen sollen ab Juni 2023 möglich sein.

Bei Fragen zum Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfe steht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter Tel. 089 57 90 70 66 oder E-Mail info(at)soforthilfecorona.bayern.de zur Verfügung.

 

Corona-Überbrückungshilfen

Unternehmen, die Fördergelder aus den Corona-Überbrückungshilfen I bis IV sowie der November- und/oder Dezemberhilfe beantragt haben, müssen nach Ablauf des Förderzeitraums über ihren prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) Schlussabrechnungen einreichen. Im Rahmen der Schlussabrechnung werden die tatsächlich realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen an die Bewilligungsstelle übermittelt. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann je nach gewähltem Programm zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. Die Frist zur Einreichung der  Schlussabrechnungen über den prüfenden Dritten endet am 30. Juni 2023.

Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann über das digitale Antragsportal unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eine Nachfrist bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Information: Elena Fürst, Tel. 0931 4194-320, E-Mail: elena.fuerst(at)wuerzburg.ihk.de  sowie Sebastian Gläser, Tel. 0931 4194-335, E-Mail: sebastian.glaeser(at)wuerzburg.ihk.de oder unter www.wuerzburg.ihk.de

 

 

 

Top 4: 81 Fortbildungsabsolventen geehrt

Die 81 besten Absolventinnen und Absolventen der IHK-Weiterbildungsprüfungen des Jahres 2022 haben am Freitag in Schweinfurt aus den Händen von Dr. Markus Eder, Ministerialdirigent im Bayerischen Wirtschaftsministerium, und IHK-Vizepräsident Dr. Klaus D. Mapara die Meisterpreisurkunden des Bayerischen Wirtschaftsministeriums erhalten.

81 besonders erfolgreiche Absolventen haben im Rahmen einer Feierstunde die Urkunde „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“ erhalten. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 2.170 Fachkräfte erfolgreich eine IHK-Weiterbildung in insgesamt 27 verschiedenen Abschlüssen absolviert. IHK-Vizepräsident Dr. Klaus D. Mapara würdigte die Leistung der Absolventinnen und Absolventen: Der Weg zum Ziel sei immer ein Gemeinschaftswerk: „Gemeinsam mit den Dozenten, der Familie, den Freunden, dem Betrieb und den Kolleginnen und Kollegen sind Sie diesen Weg gegangen.“ Und das sei auch gut so: Denn die Wirtschaft brauche keine Einzelkämpfer, sondern kooperative und agile Mitarbeiter, die sich flexibel auf neue Situationen einstellen könnten und über eine hohe Eigenmotivation verfügten, so Mapara weiter. „Um nach schwierigen Zeiten die bayerische Wirtschaft stark zu machen braucht es gut qualifizierte Fachkräfte. Sie haben mit ihren hervorragenden Leistungen bewiesen, dass Selbstmotivation, Durchhaltevermögen und Flexibilität zu Ihren Kompetenzen gehören“, betonte Dr. Markus Eder vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

 

Der Freistaat Bayern zeichnet jährlich die besten 20 Prozent der verschiedenen IHK-geprüften Abschlüsse – Betriebswirte, Industrie- und Fachmeister, Fachwirte sowie Fachkaufleute – mit der Meisterpreisurkunde des Bayerischen Wirtschaftsministeriums aus. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildungsprüfung mit der Note 2,4 oder besser abgeschlossen wurde. Die Meisterpreise sollen die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung mit der akademischen Bildung unterstreichen.

 

 

Top 5: „Massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit“

 Das Bundeskabinett hat am 19. April das sogenannte Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die mainfränkische Wirtschaft kritisiert das Gesetz als massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit und fordert die Bundesregierung dazu auf, Änderungen vorzunehmen. „Das Vorhaben erinnert an die DDR-Planwirtschaft“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Sascha Genders. 

Das Energieeffizienzgesetz sieht vor, den Energieverbrauch in Deutschland stark zu senken – von aktuell rund 2.500 TWh (langjähriger Durchschnitt) auf rund 1.900 TWh im Jahr 2030 und 1.400 TWh im Jahr 2045. Das Gesetz betrifft vor allem energieintensive Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr sowie Rechenzentren.

Die IHK-Organisation befürchtet, dass die geplanten Reduzierungen trotz aller Energieeffizienzanstrengungen nur möglich sind, wenn energieintensive Wertschöpfung – auch in Mainfranken – zurückgefahren wird. „Im schlimmsten Fall könnte es passieren, dass die Produktion gedrosselt oder ganz heruntergefahren werden muss“, befürchtet Genders. „Das erinnert an die DDR-Planwirtschaft.“

Das Perfide am Gesetz sei, dass künftig nicht mehr die CO2-Reduzierung durch den Umstieg auf erneuerbare Energien im Vordergrund stehen soll, sondern die Reduzierung des Energieverbrauchs – und zwar egal, aus welchen Quellen die Energie stammt. „Selbst die erneuerbaren Energien sollen unter das Gesetz fallen“, so der IHK-Chef. „Das ist ein massiver Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit.“ Zudem sei das Vorhaben für die Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden. Zwar bekenne sich die regionale Wirtschaft zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Das Energieeffizienzgesetz sei jedoch kontraproduktiv. „Die umfangreichen Nachweis- und Offenlegungspflichten für betriebliche Maßnahmenpläne, Abwärmepotenziale sowie generelle Informationen und Energieverbrauchsdaten von Rechenzentren deuten neue Bürokratie an und verringern die bereits begrenzten Kapazitäten von Gutachtern, Zertifizieren und Auditoren.“

Statt der bisher verfolgten kooperativen Effizienzpolitik gehe es bei dem Vorhaben laut Genders vor allem um Umsetzungspflichten für Unternehmen und die Einhaltung absoluter Einsparziele für den deutschen Energieverbrauch. „Damit ist der Einbruch des Bruttoinlandsprodukts nahezu vorprogrammiert, wie DIHK-Berechnungen zeigen.“

„Unserer Einschätzung nach trifft das Gesetz vor allem Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe. Diese wären dann verpflichtet, Energieaudits vornehmen zu lassen und Energiemanagementsysteme einzuführen.“ Außerdem sehe das Gesetz Umsetzungspflichten für die vom Gesetzgeber als wirtschaftlich definierten Energieeffizienzmaßnahmen vor. Damit bleibe den Unternehmen wenig Spielraum für unternehmerische Entscheidungen, da sie per Gesetz verpflichtet werden sollen, Energie einzusparen.

Bildunterschrift: IHK-Präsidentin Caroline Trips (3.v.l.), der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Bode (links) und Rainer Ankenbrand, Schatzmeister der Freunde und Förderer der THWS (4.v.r.) überreichten im Beisein von TH-Präsident Prof. Robert Grebner (4.v.l.) den „TH-Fördrpreis der mainfränkischen Wirtschaft 2023“ an Prof. Melanie Brandmeier (3.v.r.) und ihre Studentin und Studenten. Foto: Melanie Krömer / IHK

Bildunterschrift: Ministerialdirigent Dr. Markus Eder (2.v.r), Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und IHK-Vizepräsident Dr. Klaus D. Mapara (Mitte) freuen sich mit den Prüfungsbesten der Fortbildungsabschlüsse. Foto: IHK/Rudi Merkl