Mellrichstadt
Die Überlandwerk Rhön GmbH (ÜWR) in Mellrichstadt teilt mit, dass für ihre Kunden in der Grundversorgung und den Sonderpreisregelungen die Strompreise über den Jahreswechsel hinaus konstant bleiben. So soll es auch für den Rest Jahres bleiben, wenn sich an den Rahmenbedingungen nichts Grundlegendes ändert.
„Natürlich sind auch wir von Preissteigerungen im Stromeinkauf für unsere Kunden betroffen. Nachdem Ende Oktober alle Bestandteile, u.a. Netzentgelte und Umlagen, für die Kalkulation der Preise sowohl für die Grundversorgung als auch für unsere Sonderpreisregelungen bekannt gegeben wurden, möchten wir mitteilen, dass wir zum Jahreswechsel keine Preisänderungen im Segment der nicht leistungsgemessenen Kunden durchführen werden“, so Joachim Schärtl, Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung. Bleiben die Rahmenbedingungen unverändert, wird das ÜWR diese Preise für das ganze Jahr 2022 anwenden, so der Plan der ÜWR-Verantwortlichen.
In Addition aller sich verändernden Preisbestandteile hat die stark gesunkene EEG-Umlage für das kommende Jahr dafür gesorgt, dass vor allem die Preissteigerungen im Stromeinkauf kompensiert werden konnten. Auch die seit Jahren praktizierte Einkaufsstrategie hat sich bei den in den letzten Monaten explodierenden Energiepreisen besonders bewährt. Mit dieser Strategie konnte das ÜWR bisher immer extreme Preisänderungen vermeiden, da kurzfristige große Preisschwankungen der Märkte nur wenig Auswirkungen auf unsere Gesamtpreissituation hatten, nach oben wie nach unten
„Damit bieten wir unseren Kunden faire Preise, die nie das Niveau von Niedrigstangeboten erreichen können, aber auch nie Preisspitzen durchschlagen lassen. Über die Zeit gesehen, sind dies jedoch zählbare Vorteile“, so der Geschäftsführer Roland Göpfert.
„Wir wollen für unsere Kunden ein verlässlicher Partner sein und möglichst extreme Preisschwankungen vermeiden. Mit einer ordentlichen Einkaufspolitik ist uns das bisher gut gelungen“, so Wolfgang Pfeiffer, Vertriebsleiter des ÜWR. „Da aber weit mehr als die Hälfte der Stromkosten – im letzten Jahr runde 75 Prozent – nicht von uns als Stromlieferant beeinflusst werden können, sind unsere Handlungsmöglichkeiten bei der Preisgestaltung beschränkt.“
Der Strompreis setzt sich nämlich neben dem im Wettbewerb stehenden Preisanteil des Vertriebes mit dem Stromeinkauf noch aus den staatlich regulierten Netzentgelten (2021 im ÜWR-Netz rund 25 Prozent) sowie Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Diese machten in diesem Jahr immerhin die Hälfte der Stromkosten für einen Haushalt oder Gewerbebetrieb aus. Größter Einzelbestandteil dabei ist neben der Mehrwertsteuer die EEG-Umlage, die im kommenden Jahr jedoch deutlich von 6,5 Cent auf 3,723 Cent je Kilowattstunde sinkt. Daneben gibt es u.a. noch die Stromsteuer, Konzessionsabgaben, die Offshore-Umlage oder die KWKG-Umlage. Insgesamt sind im Strompreis über zehn einzelne Preisbestandteile enthalten.
Die Preiskonstanz gilt für alle grundversorgten Kunden sowie alle nicht leistungsgemessenen Kunden in Sonderpreisregelungen der ÜWR. Leistungsgemessene Kunden und große gewerbliche Kunden mit reinen Energiepreisregelungen haben individuelle Verträge, die je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses unterschiedlich von der Preisentwicklung betroffen sind.
Die Insolvenzen einiger Mitbewerber in den letzten Wochen haben gezeigt, dass nicht jede Strategie beim Stromeinkauf von Erfolg gekrönt ist. Bei extremen Marktsituationen kann das schnell sehr negativ durchschlagen. So mussten einige Wettbewerber zum Teil zu extrem hohen Kosten Energie kurzfristig beschaffen, die sie nicht in den Kundenpreisen kalkuliert hatten. Wie von den Medien berichtet wurde, trieb sie dies in die Insolvenz oder veranlasste sie, ihren Kunden die Verträge zu kündigen und die Belieferung einzustellen. „Ein solches Verhalten war und soll nicht die Geschäftsgrundlage des Überlandwerks sein“, so Pfeiffer. „Wir werden auch zukünftig ein verlässlicher Partner für unsere Kunden sein.“
Weitere Informationen unter www.uew-rhoen.de oder Tel. 09776 61-0.