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Wegen des Coronavirus

IHK verschiebt Abschlussprüfungen

Mainfranken – Die IHK Würzburg-Schweinfurt verschiebt die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind in Mainfranken 2.850 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.

 

Aktuelle Informationen auf IHK-Website

Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen stellt die IHK auf ihrer Website www.wuerzburg.ihk.de bereit. „Mit der Verschiebung der Prüfungen wird das Ziel verfolgt, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die IHK-Organisation leistet zudem den länderspezifischen Regelungen Folge“, erklärt Dr. Lukas Kagerbauer, Bereichsleiter Berufsausbildung bei der IHK Würzburg-Schweinfurt.

 

Sach- und Fachkundeprüfungen weiter ausgesetzt

Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier wird die IHK schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können. Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit von ADR-Schulungsbescheinigungen sowie Gefahrgutbeauftragten-Schulungsnachweisen verlängert worden. So bleiben diese Bescheinigungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig und berechtigen zu Auffrischung bzw. Verlängerung. Ebenso können für Berufskraftfahrer auf ein Jahr befristete neue Fahrerlaubnisse mit Schlüsselzahl 95 ausgestellt werden, wenn gegenwärtig keine Weiterbildungen absolviert werden können, ggf. kann dies auch ohne Grundqualifikation erfolgen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beanstandet derzeit das Fehlen der Schlüsselzahl 95 bei Kontrollen nicht.