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Versammlung in Schweinfurt: Konsequentes Einschreiten der Polizei – Gericht urteilt im beschleunigten Verfahren – Haftstrafen gegen zwei Tatverdächtige - weitere zwei Personen in U-Haft

SCHWEINFURT. Am Sonntagabend haben zwei Männer im Zuge einer Protestaktion von sogenannten Corona-Maßnahmen-Gegnern Einsatzkräfte der Polizei tätlich angegriffen. Hierbei wurde ein Polizeibeamter verletzt. Die beiden bislang nicht vorbestraften Männer wurden festgenommen und bereits am Montag in einem beschleunigten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt, die unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen zwei weitere Männer wurden U-Haftbefehle, unter anderem wegen versuchter Brandstiftung an einem Dienstfahrzeug, erlassen.

Faustschlag gegen Polizeibeamten – 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Gegen 19:45 Uhr mussten Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen einer nicht angezeigten Versammlung von sogenannten Impfgegnern Maßnahmen treffen, um auf dem Marktplatz in Schweinfurt unter anderem auf das Abstandsgebot unter den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern hinzuwirken. Aus einer Personengruppe heraus griff ein Mann plötzlich Beamte in einer Polizeikette tätlich an. Hierbei versetzte der Aggressor einem Polizisten einen Faustschlag ins Gesicht. Dadurch erlitt der Beamte eine stark blutende Platzwunde, die im Anschluss ärztlich versorgt werden musste. Der Angreifer tauchte nach dem Angriff in der Menschenmenge unter. Wenig später gelang es weiteren Einsatzkräften, einen 27-Jährigen als Tatverdächtigen zu identifizieren und vorläufig festzunehmen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der 27-Jährige am Montag am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Ein Richter am Amtsgericht Schweinfurt verurteilte den 27-Jährigen aus dem Landkreis Schweinfurt noch am Montagvormittag im Rahmen des Gerichtsverfahrens zu 8 Monaten Freiheitsstrafe, die unter der Auflage einer Zahlung von 3.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Fußtritte gegen Polizeibeamte – 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Etwa zur gleichen Zeit wollten Einsatzkräfte an anderer Stelle des Marktplatzes die Identität eines Mannes feststellen, der trotz Alkoholverbot im Innenstadtbereich Alkohol konsumiert haben soll. Hiergegen begann der Mann massiven Widerstand zu leisten und hat versucht mehrfach mit dem Fuß gegen die Köpfe der Einsatzkräfte zu treten. Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Montag am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Auch hier wurde noch am Montagvormittag durch den Richter ein Urteil gegen den 29-Jährigen gesprochen. Der Schweinfurter wurde zu 6 Monaten Freiheitsstrafe, die unter der Auflage einer Zahlung von 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Versuch, Zivilfahrzeug der Polizei in Brand zu stecken - zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Außerdem zogen sich zwei Teilnehmer der Versammlung aus der Menschenmenge zurück und liefen in die Metzgergasse. Am Rathaus stand zu diesem Zeitpunkt ein Zivilfahrzeug der Schweinfurter Polizei, das aufgrund einer Polizeikelle auf dem Armaturenbrett auch eindeutig als solches zu erkennen war. Einer der beiden Männer ging zielgerichtet auf den Pkw zu und versuchte diesen mittels mitgebrachtem Brandbeschleuniger in Brand zu setzen, der andere hielt seinem Komplizen den Rücken frei. Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei, die auf das verdächtige Verhalten aufmerksam wurden, gelang es, das noch in der Entstehung befindliche Feuer zügig zu löschen und so Schlimmeres zu verhindern. Dennoch entstand an dem Dienstfahrzeug deutlicher Sachschaden. Die beiden Männer wurden daraufhin vorläufig festgenommen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurden die 30- und 34-jährigen Tatverdächtigen am Montagnachmittag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen den 34-Jährigen aus dem Landkreis Schweinfurt wurde Haftbefehl wegen versuchter Brandstiftung, versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, Landfriedensbruch und vorsätzlichen Führens einer Waffe erlassen. Gegen seinen Komplizen, ein 30-jähriger Landkreisbewohner, erließ der Ermittlungsrichter ebenfalls Untersuchungshaftbefehl wegen versuchter Brandstiftung, versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und Landfriedensbruchs.

Die beiden Beschuldigten wurden im Anschluss Justizvollzugsanstalten überstellt.

Konsequentes Vorgehen von Polizei und Justiz – Bitte um Distanzierung von Krawallmachern und Straftätern

Auch zukünftig werden Polizei und Justiz konsequent gegen Straftäter vorgehen. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen, sich deutlich von aggressiven Personen und Krawallmachern abzugrenzen. Protest im Rahmen der öffentlichen Meinungskundgabe muss stets friedlich sein und sich daher deutlich von Aggression und Gewalt abgrenzen. Personen, die im Rahmen einer Versammlung Straftaten begehen, werden konsequent rechtstaatlicher Strafverfolgung zugeführt.