Landkreis Schweinfurt informiert

Top 1: Entdecken, was uns verbindet Top 2: Start der Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt; Top 3: Landkreis sucht Jugendschöffen, Top 4:E-Mobilität: Landratsamt testet Fahrzeug für Bauhof und Abfallwirtschaftszentrum

 

 

Top 1: Holzige Gartenabfälle können bis Anfang März abgegeben werden

Landkreis Schweinfurt. Das Frühjahr naht und damit stehen auch wieder die ersten Pflegearbeiten in den Gärten und auf den Obstwiesen an. Viele Bäume und Sträucher werden jetzt geschnitten und in Form gebracht. Damit die anfallenden Äste und Zweige verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis unterwegs sein.

 

Bis Anfang März können die holzigen Gartenabfälle an den Häckselplätzen angeliefert werden, ab 12. März beginnt das Häckseln. Der frühe Häckselzeitpunkt wurde gewählt, damit die Aktion vor der Brutzeit der Singvögel abgeschlossen ist. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können die Bürger bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

 

Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern gebracht werden. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen.

 

Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Gras, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises gegeben werden. Dort werden Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu einem Kubikmeter kostenlos angenommen.

 

Übrigens: Auf beiden Wertstoffhöfen des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) werden ganzjährig bis zu 1m³ nicht-holzige und bis zu 10 m³ holzige Gartenabfälle kostenlos von Privatanlieferern angenommen.

 

Top 2: Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt des Tags des offenen Denkmals 2018 anmelden

Landkreis Schweinfurt. „Entdecken, was uns verbindet“ lautet das bundesweite Motto des Tags des offenen Denkmals am 9. September diesen Jahres. Damit nimmt der Denkmalschutztag Bezug auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 und dessen Motto „Sharing Heritage“. Im Fokus dieses Themenjahres steht das Gemeinschaftliche und Verbindende in der Europäischen Kultur. Wo erkennen wir das europäische Erbe in unseren Städten, Dörfern und Kulturlandschaften wieder?

 

Was verbindet uns? Was können wir lernen und was können wir neu für uns entdecken? Nachdem sich das gemeinsame Europäische Kulturerbe vor allem auch in unseren Baudenkmälern widerspiegelt, ermöglicht dieses Thema bezogen auf den Tag des offenen Denkmals ein weites Feld an Möglichkeiten. Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb auch heuer wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.

 

Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder eine Broschüre heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.

 

Alle Veranstalter, die in dieser Broschüre enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens Mittwoch, 23. Mai 2018, per Meldeformular ihre am Tag des offenen Denkmals geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.

 

Das Meldeformular gibt es zum Download auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-schweinfurt.de. Auf der dortigen Startseite können Interessierte in die Suchmaschine den Begriff „Denkmalschutztag“ eingeben. So wird man auf die entsprechende Themenseite weitergeleitet. Der Antrag kann auch im Landratsamt bestellt werden per E-Mail an klaus.nitzschner@lrasw.de oder unter Telefon 09721/55-560.

 

Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter <link http: www.tag-des-offenen-denkmals.de>www.tag-des-offenen-denkmals.de.

 

 

 

Top 3: Interessierte Landkreisbürger können sich bis 29. März bewerben

Landkreis Schweinfurt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2019 bis 2023 Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens 29. März 2018 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt bewerben. Das Bewerbungsformular steht im Internet auf der Startseite des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de

 

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An den Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.

 

Die gewählten Jugendschöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.

 

Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.

 

Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

 

„Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Mütter, Väter und Ausbilder, berücksichtigt werden“, berichtet Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.

 

„Die ehrenamtlichen Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung von Tat und Täter einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Schmitt.

 

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 28 Frauen und 28 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

 

Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.

 

Weitere Auskünfte erteilt gerne das Amt für Jugend und Familie unter Telefon <link http: www.landkreis-schweinfurt.de>09721/55-403.

 

 

Top 4: Auch in sechs Gemeinden kam der Streetscooter auf den Bauhöfen als Test zum Einsatz

Landkreis Schweinfurt. Weg von Diesel- und Benzinfahrzeugen, hin zu umweltfreundlichen Elektroautos. Neben den normalen Dienstfahrzeugen hat das Landratsamt Schweinfurt nun auch im Bereich der Nutzfahrzeuge, konkret für den Einsatz des Kreisbauhofs und des Abfallwirtschaftszentrums aber auch des Kreisjugendrings, ein E-Fahrzeug mehrere Tage lang getestet. Auch etliche Landkreisgemeinden zeigten großes Interesse bei einer entsprechenden Informationsveranstaltung. In sechs Gemeinden kam der sogenannten Streetscooter auf den dortigen Bauhöfen ebenfalls als Test zum Einsatz.

 

Das Landratsamt Schweinfurt verfolgt schon seit geraumer Zeit eine Elektrifizierungsstrategie. Von den insgesamt elf normalen Dienstfahrzeugen sind mittlerweile vier auf voll- oder zumindest teilelektrischen Antrieb umgestellt. „Diese Umstellung packen wir mit vollster Überzeugung an. Zum einen aus Gründen des Umweltschutzes, weil wir CO2, Stickoxide, aber auch Lärm reduzieren wollen. Zum anderen möchten wir mit unserem Handeln dazu beitragen, den Wandel in der Automobilindustrie mit unseren, wenn auch bescheidenen, Möglichkeiten zu unterstützen“, sagt Landrat Florian Töpper. Bedingt durch Umwandlungen und Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind mittlerweile allein in der Region Schweinfurt fast 3000 Menschen mit dem Thema „Elektromobilität“ beschäftigt.

 

In den nächsten Jahren nun stehen mehrere Ersatzbeschaffungen an kommunalen Transportfahrzeugen an, unter anderem für die Jugendverkehrsschule und die kommunale Jugendarbeit, für die der Landkreis Schweinfurt der Sachaufwandsträger ist. Auch die Allianzmanager der vier im Landkreis bestehenden interkommunalen Gemeindeallianzen hatten an das Landratsamt die Frage gestellt, ob Erkenntnisse über elektrische Transportfahrzeuge für Bauhofzwecke bestünden.

 

Thomas Benz, Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Mobilität und Energie (Sachgebiet Kreisentwicklung, Landratsamt Schweinfurt), organisierte daraufhin in der Faschingswoche eine Informationsveranstaltung am Kreisbauhof in Niederwerrn. Das Interesse war groß. Neben Mitarbeitern des Landratsamtes aus dem Bereich der Abfallwirtschaft und des Bauhofes nahmen auch zahlreiche Landkreisgemeinden, teils auch direkt vertreten durch Bürgermeister, sowie Vertreter der Polizei, Kreisjugendring teil.

 

Dort stellte die Deutsche Post ihren eigens entwickelten kommunalen Streetscooter vor. Da die Post auf E-Mobilität umsteigen wollte, die Automobilbranche aber keine geeigneten Nutzfahrzeuge aufweisen konnte, entwickelte die Post schließlich selbst für sie passende Fahrzeuge. 2011 wurde der Prototyp auf der Internationalen Automobilausstellung präsentiert, 2015 schließlich startete die Serienproduktion. Seit 2017 bietet die Deutsche Post, die damit der einzige Anbieter für Fahrzeuge dieser Art auf dem Markt ist, den Streetscooter auch Drittkunden, wie z.B. Gemeinden und Landkreisen an.

 

Gut möglich, dass auch der Landkreis Schweinfurt bald dazu gehört. Insgesamt 12 Werktage stellte die Deutsche Post dem Landkreis einen Streetscooter zum Testen zur Verfügung. Drei Tage lang war das Fahrzeug am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle im Einsatz, zwei bei Einsätzen des Kreisbauhofs und des Kreisjugendrings. Die übrigen sieben Tage testen die Gemeinden Gochsheim, Röthlein, Sennfeld, Stadtlauringen, Wasserlosen und Dittelbrunn das Fahrzeug.

 

Eine abschließende Entscheidung über die Anschaffung eines Streetscooters ist so kurz nach den Testtagen noch nicht getroffen worden. „Wie bei all unseren Anschaffungen, die letztlich ja durch öffentliche Gelder finanziert werden, ist es selbstverständlich, dass dies nochmals genau überprüft wird. Aber die Testtage haben bestätigt, dass der Streetscooter auf jeden Fall eine ernstzunehmende Alternative zu unseren Dieselfahrzeugen, die demnächst ohnehin ausgetauscht werden müssen, ist“, sagt Landrat Töpper.

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Top 1: Entdecken, was uns verbindet Top 2: Start der Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt; Top 3: Landkreis sucht Jugendschöffen, Top 4:E-Mobilität: Landratsamt testet Fahrzeug für Bauhof und Abfallwirtschaftszentrum

 

 

Top 1: Holzige Gartenabfälle können bis Anfang März abgegeben werden

Landkreis Schweinfurt. Das Frühjahr naht und damit stehen auch wieder die ersten Pflegearbeiten in den Gärten und auf den Obstwiesen an. Viele Bäume und Sträucher werden jetzt geschnitten und in Form gebracht. Damit die anfallenden Äste und Zweige verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis unterwegs sein.

 

Bis Anfang März können die holzigen Gartenabfälle an den Häckselplätzen angeliefert werden, ab 12. März beginnt das Häckseln. Der frühe Häckselzeitpunkt wurde gewählt, damit die Aktion vor der Brutzeit der Singvögel abgeschlossen ist. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können die Bürger bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

 

Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern gebracht werden. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen.

 

Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Gras, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises gegeben werden. Dort werden Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu einem Kubikmeter kostenlos angenommen.

 

Übrigens: Auf beiden Wertstoffhöfen des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) werden ganzjährig bis zu 1m³ nicht-holzige und bis zu 10 m³ holzige Gartenabfälle kostenlos von Privatanlieferern angenommen.

 

Top 2: Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt des Tags des offenen Denkmals 2018 anmelden

Landkreis Schweinfurt. „Entdecken, was uns verbindet“ lautet das bundesweite Motto des Tags des offenen Denkmals am 9. September diesen Jahres. Damit nimmt der Denkmalschutztag Bezug auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 und dessen Motto „Sharing Heritage“. Im Fokus dieses Themenjahres steht das Gemeinschaftliche und Verbindende in der Europäischen Kultur. Wo erkennen wir das europäische Erbe in unseren Städten, Dörfern und Kulturlandschaften wieder?

 

Was verbindet uns? Was können wir lernen und was können wir neu für uns entdecken? Nachdem sich das gemeinsame Europäische Kulturerbe vor allem auch in unseren Baudenkmälern widerspiegelt, ermöglicht dieses Thema bezogen auf den Tag des offenen Denkmals ein weites Feld an Möglichkeiten. Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb auch heuer wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.

 

Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder eine Broschüre heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.

 

Alle Veranstalter, die in dieser Broschüre enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens Mittwoch, 23. Mai 2018, per Meldeformular ihre am Tag des offenen Denkmals geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.

 

Das Meldeformular gibt es zum Download auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-schweinfurt.de. Auf der dortigen Startseite können Interessierte in die Suchmaschine den Begriff „Denkmalschutztag“ eingeben. So wird man auf die entsprechende Themenseite weitergeleitet. Der Antrag kann auch im Landratsamt bestellt werden per E-Mail an klaus.nitzschner@lrasw.de oder unter Telefon 09721/55-560.

 

Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter <link http: www.tag-des-offenen-denkmals.de>www.tag-des-offenen-denkmals.de.

 

 

 

Top 3: Interessierte Landkreisbürger können sich bis 29. März bewerben

Landkreis Schweinfurt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2019 bis 2023 Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens 29. März 2018 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt bewerben. Das Bewerbungsformular steht im Internet auf der Startseite des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de

 

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An den Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.

 

Die gewählten Jugendschöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.

 

Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.

 

Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

 

„Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Mütter, Väter und Ausbilder, berücksichtigt werden“, berichtet Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.

 

„Die ehrenamtlichen Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung von Tat und Täter einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Schmitt.

 

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 28 Frauen und 28 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

 

Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.

 

Weitere Auskünfte erteilt gerne das Amt für Jugend und Familie unter Telefon <link http: www.landkreis-schweinfurt.de>09721/55-403.

 

 

Top 4: Auch in sechs Gemeinden kam der Streetscooter auf den Bauhöfen als Test zum Einsatz

Landkreis Schweinfurt. Weg von Diesel- und Benzinfahrzeugen, hin zu umweltfreundlichen Elektroautos. Neben den normalen Dienstfahrzeugen hat das Landratsamt Schweinfurt nun auch im Bereich der Nutzfahrzeuge, konkret für den Einsatz des Kreisbauhofs und des Abfallwirtschaftszentrums aber auch des Kreisjugendrings, ein E-Fahrzeug mehrere Tage lang getestet. Auch etliche Landkreisgemeinden zeigten großes Interesse bei einer entsprechenden Informationsveranstaltung. In sechs Gemeinden kam der sogenannten Streetscooter auf den dortigen Bauhöfen ebenfalls als Test zum Einsatz.

 

Das Landratsamt Schweinfurt verfolgt schon seit geraumer Zeit eine Elektrifizierungsstrategie. Von den insgesamt elf normalen Dienstfahrzeugen sind mittlerweile vier auf voll- oder zumindest teilelektrischen Antrieb umgestellt. „Diese Umstellung packen wir mit vollster Überzeugung an. Zum einen aus Gründen des Umweltschutzes, weil wir CO2, Stickoxide, aber auch Lärm reduzieren wollen. Zum anderen möchten wir mit unserem Handeln dazu beitragen, den Wandel in der Automobilindustrie mit unseren, wenn auch bescheidenen, Möglichkeiten zu unterstützen“, sagt Landrat Florian Töpper. Bedingt durch Umwandlungen und Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind mittlerweile allein in der Region Schweinfurt fast 3000 Menschen mit dem Thema „Elektromobilität“ beschäftigt.

 

In den nächsten Jahren nun stehen mehrere Ersatzbeschaffungen an kommunalen Transportfahrzeugen an, unter anderem für die Jugendverkehrsschule und die kommunale Jugendarbeit, für die der Landkreis Schweinfurt der Sachaufwandsträger ist. Auch die Allianzmanager der vier im Landkreis bestehenden interkommunalen Gemeindeallianzen hatten an das Landratsamt die Frage gestellt, ob Erkenntnisse über elektrische Transportfahrzeuge für Bauhofzwecke bestünden.

 

Thomas Benz, Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Mobilität und Energie (Sachgebiet Kreisentwicklung, Landratsamt Schweinfurt), organisierte daraufhin in der Faschingswoche eine Informationsveranstaltung am Kreisbauhof in Niederwerrn. Das Interesse war groß. Neben Mitarbeitern des Landratsamtes aus dem Bereich der Abfallwirtschaft und des Bauhofes nahmen auch zahlreiche Landkreisgemeinden, teils auch direkt vertreten durch Bürgermeister, sowie Vertreter der Polizei, Kreisjugendring teil.

 

Dort stellte die Deutsche Post ihren eigens entwickelten kommunalen Streetscooter vor. Da die Post auf E-Mobilität umsteigen wollte, die Automobilbranche aber keine geeigneten Nutzfahrzeuge aufweisen konnte, entwickelte die Post schließlich selbst für sie passende Fahrzeuge. 2011 wurde der Prototyp auf der Internationalen Automobilausstellung präsentiert, 2015 schließlich startete die Serienproduktion. Seit 2017 bietet die Deutsche Post, die damit der einzige Anbieter für Fahrzeuge dieser Art auf dem Markt ist, den Streetscooter auch Drittkunden, wie z.B. Gemeinden und Landkreisen an.

 

Gut möglich, dass auch der Landkreis Schweinfurt bald dazu gehört. Insgesamt 12 Werktage stellte die Deutsche Post dem Landkreis einen Streetscooter zum Testen zur Verfügung. Drei Tage lang war das Fahrzeug am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle im Einsatz, zwei bei Einsätzen des Kreisbauhofs und des Kreisjugendrings. Die übrigen sieben Tage testen die Gemeinden Gochsheim, Röthlein, Sennfeld, Stadtlauringen, Wasserlosen und Dittelbrunn das Fahrzeug.

 

Eine abschließende Entscheidung über die Anschaffung eines Streetscooters ist so kurz nach den Testtagen noch nicht getroffen worden. „Wie bei all unseren Anschaffungen, die letztlich ja durch öffentliche Gelder finanziert werden, ist es selbstverständlich, dass dies nochmals genau überprüft wird. Aber die Testtage haben bestätigt, dass der Streetscooter auf jeden Fall eine ernstzunehmende Alternative zu unseren Dieselfahrzeugen, die demnächst ohnehin ausgetauscht werden müssen, ist“, sagt Landrat Töpper.

Landkreis Schweinfurt informiert

Top 1: Entdecken, was uns verbindet Top 2: Start der Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt; Top 3: Landkreis sucht Jugendschöffen, Top 4:E-Mobilität: Landratsamt testet Fahrzeug für Bauhof und Abfallwirtschaftszentrum

 

 

Top 1: Holzige Gartenabfälle können bis Anfang März abgegeben werden

Landkreis Schweinfurt. Das Frühjahr naht und damit stehen auch wieder die ersten Pflegearbeiten in den Gärten und auf den Obstwiesen an. Viele Bäume und Sträucher werden jetzt geschnitten und in Form gebracht. Damit die anfallenden Äste und Zweige verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis unterwegs sein.

 

Bis Anfang März können die holzigen Gartenabfälle an den Häckselplätzen angeliefert werden, ab 12. März beginnt das Häckseln. Der frühe Häckselzeitpunkt wurde gewählt, damit die Aktion vor der Brutzeit der Singvögel abgeschlossen ist. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können die Bürger bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

 

Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern gebracht werden. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen.

 

Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Gras, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises gegeben werden. Dort werden Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu einem Kubikmeter kostenlos angenommen.

 

Übrigens: Auf beiden Wertstoffhöfen des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) werden ganzjährig bis zu 1m³ nicht-holzige und bis zu 10 m³ holzige Gartenabfälle kostenlos von Privatanlieferern angenommen.

 

Top 2: Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt des Tags des offenen Denkmals 2018 anmelden

Landkreis Schweinfurt. „Entdecken, was uns verbindet“ lautet das bundesweite Motto des Tags des offenen Denkmals am 9. September diesen Jahres. Damit nimmt der Denkmalschutztag Bezug auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 und dessen Motto „Sharing Heritage“. Im Fokus dieses Themenjahres steht das Gemeinschaftliche und Verbindende in der Europäischen Kultur. Wo erkennen wir das europäische Erbe in unseren Städten, Dörfern und Kulturlandschaften wieder?

 

Was verbindet uns? Was können wir lernen und was können wir neu für uns entdecken? Nachdem sich das gemeinsame Europäische Kulturerbe vor allem auch in unseren Baudenkmälern widerspiegelt, ermöglicht dieses Thema bezogen auf den Tag des offenen Denkmals ein weites Feld an Möglichkeiten. Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb auch heuer wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.

 

Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder eine Broschüre heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.

 

Alle Veranstalter, die in dieser Broschüre enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens Mittwoch, 23. Mai 2018, per Meldeformular ihre am Tag des offenen Denkmals geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.

 

Das Meldeformular gibt es zum Download auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-schweinfurt.de. Auf der dortigen Startseite können Interessierte in die Suchmaschine den Begriff „Denkmalschutztag“ eingeben. So wird man auf die entsprechende Themenseite weitergeleitet. Der Antrag kann auch im Landratsamt bestellt werden per E-Mail an klaus.nitzschner@lrasw.de oder unter Telefon 09721/55-560.

 

Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter <link http: www.tag-des-offenen-denkmals.de>www.tag-des-offenen-denkmals.de.

 

 

 

Top 3: Interessierte Landkreisbürger können sich bis 29. März bewerben

Landkreis Schweinfurt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2019 bis 2023 Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens 29. März 2018 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt bewerben. Das Bewerbungsformular steht im Internet auf der Startseite des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de

 

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An den Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.

 

Die gewählten Jugendschöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.

 

Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.

 

Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

 

„Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Mütter, Väter und Ausbilder, berücksichtigt werden“, berichtet Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.

 

„Die ehrenamtlichen Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung von Tat und Täter einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Schmitt.

 

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 28 Frauen und 28 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

 

Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.

 

Weitere Auskünfte erteilt gerne das Amt für Jugend und Familie unter Telefon <link http: www.landkreis-schweinfurt.de>09721/55-403.

 

 

Top 4: Auch in sechs Gemeinden kam der Streetscooter auf den Bauhöfen als Test zum Einsatz

Landkreis Schweinfurt. Weg von Diesel- und Benzinfahrzeugen, hin zu umweltfreundlichen Elektroautos. Neben den normalen Dienstfahrzeugen hat das Landratsamt Schweinfurt nun auch im Bereich der Nutzfahrzeuge, konkret für den Einsatz des Kreisbauhofs und des Abfallwirtschaftszentrums aber auch des Kreisjugendrings, ein E-Fahrzeug mehrere Tage lang getestet. Auch etliche Landkreisgemeinden zeigten großes Interesse bei einer entsprechenden Informationsveranstaltung. In sechs Gemeinden kam der sogenannten Streetscooter auf den dortigen Bauhöfen ebenfalls als Test zum Einsatz.

 

Das Landratsamt Schweinfurt verfolgt schon seit geraumer Zeit eine Elektrifizierungsstrategie. Von den insgesamt elf normalen Dienstfahrzeugen sind mittlerweile vier auf voll- oder zumindest teilelektrischen Antrieb umgestellt. „Diese Umstellung packen wir mit vollster Überzeugung an. Zum einen aus Gründen des Umweltschutzes, weil wir CO2, Stickoxide, aber auch Lärm reduzieren wollen. Zum anderen möchten wir mit unserem Handeln dazu beitragen, den Wandel in der Automobilindustrie mit unseren, wenn auch bescheidenen, Möglichkeiten zu unterstützen“, sagt Landrat Florian Töpper. Bedingt durch Umwandlungen und Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind mittlerweile allein in der Region Schweinfurt fast 3000 Menschen mit dem Thema „Elektromobilität“ beschäftigt.

 

In den nächsten Jahren nun stehen mehrere Ersatzbeschaffungen an kommunalen Transportfahrzeugen an, unter anderem für die Jugendverkehrsschule und die kommunale Jugendarbeit, für die der Landkreis Schweinfurt der Sachaufwandsträger ist. Auch die Allianzmanager der vier im Landkreis bestehenden interkommunalen Gemeindeallianzen hatten an das Landratsamt die Frage gestellt, ob Erkenntnisse über elektrische Transportfahrzeuge für Bauhofzwecke bestünden.

 

Thomas Benz, Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Mobilität und Energie (Sachgebiet Kreisentwicklung, Landratsamt Schweinfurt), organisierte daraufhin in der Faschingswoche eine Informationsveranstaltung am Kreisbauhof in Niederwerrn. Das Interesse war groß. Neben Mitarbeitern des Landratsamtes aus dem Bereich der Abfallwirtschaft und des Bauhofes nahmen auch zahlreiche Landkreisgemeinden, teils auch direkt vertreten durch Bürgermeister, sowie Vertreter der Polizei, Kreisjugendring teil.

 

Dort stellte die Deutsche Post ihren eigens entwickelten kommunalen Streetscooter vor. Da die Post auf E-Mobilität umsteigen wollte, die Automobilbranche aber keine geeigneten Nutzfahrzeuge aufweisen konnte, entwickelte die Post schließlich selbst für sie passende Fahrzeuge. 2011 wurde der Prototyp auf der Internationalen Automobilausstellung präsentiert, 2015 schließlich startete die Serienproduktion. Seit 2017 bietet die Deutsche Post, die damit der einzige Anbieter für Fahrzeuge dieser Art auf dem Markt ist, den Streetscooter auch Drittkunden, wie z.B. Gemeinden und Landkreisen an.

 

Gut möglich, dass auch der Landkreis Schweinfurt bald dazu gehört. Insgesamt 12 Werktage stellte die Deutsche Post dem Landkreis einen Streetscooter zum Testen zur Verfügung. Drei Tage lang war das Fahrzeug am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle im Einsatz, zwei bei Einsätzen des Kreisbauhofs und des Kreisjugendrings. Die übrigen sieben Tage testen die Gemeinden Gochsheim, Röthlein, Sennfeld, Stadtlauringen, Wasserlosen und Dittelbrunn das Fahrzeug.

 

Eine abschließende Entscheidung über die Anschaffung eines Streetscooters ist so kurz nach den Testtagen noch nicht getroffen worden. „Wie bei all unseren Anschaffungen, die letztlich ja durch öffentliche Gelder finanziert werden, ist es selbstverständlich, dass dies nochmals genau überprüft wird. Aber die Testtage haben bestätigt, dass der Streetscooter auf jeden Fall eine ernstzunehmende Alternative zu unseren Dieselfahrzeugen, die demnächst ohnehin ausgetauscht werden müssen, ist“, sagt Landrat Töpper.

Landkreis Schweinfurt informiert

Top 1: Entdecken, was uns verbindet Top 2: Start der Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt; Top 3: Landkreis sucht Jugendschöffen, Top 4:E-Mobilität: Landratsamt testet Fahrzeug für Bauhof und Abfallwirtschaftszentrum

 

 

Top 1: Holzige Gartenabfälle können bis Anfang März abgegeben werden

Landkreis Schweinfurt. Das Frühjahr naht und damit stehen auch wieder die ersten Pflegearbeiten in den Gärten und auf den Obstwiesen an. Viele Bäume und Sträucher werden jetzt geschnitten und in Form gebracht. Damit die anfallenden Äste und Zweige verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis unterwegs sein.

 

Bis Anfang März können die holzigen Gartenabfälle an den Häckselplätzen angeliefert werden, ab 12. März beginnt das Häckseln. Der frühe Häckselzeitpunkt wurde gewählt, damit die Aktion vor der Brutzeit der Singvögel abgeschlossen ist. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können die Bürger bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

 

Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern gebracht werden. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen.

 

Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Gras, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises gegeben werden. Dort werden Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu einem Kubikmeter kostenlos angenommen.

 

Übrigens: Auf beiden Wertstoffhöfen des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) werden ganzjährig bis zu 1m³ nicht-holzige und bis zu 10 m³ holzige Gartenabfälle kostenlos von Privatanlieferern angenommen.

 

Top 2: Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt des Tags des offenen Denkmals 2018 anmelden

Landkreis Schweinfurt. „Entdecken, was uns verbindet“ lautet das bundesweite Motto des Tags des offenen Denkmals am 9. September diesen Jahres. Damit nimmt der Denkmalschutztag Bezug auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 und dessen Motto „Sharing Heritage“. Im Fokus dieses Themenjahres steht das Gemeinschaftliche und Verbindende in der Europäischen Kultur. Wo erkennen wir das europäische Erbe in unseren Städten, Dörfern und Kulturlandschaften wieder?

 

Was verbindet uns? Was können wir lernen und was können wir neu für uns entdecken? Nachdem sich das gemeinsame Europäische Kulturerbe vor allem auch in unseren Baudenkmälern widerspiegelt, ermöglicht dieses Thema bezogen auf den Tag des offenen Denkmals ein weites Feld an Möglichkeiten. Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb auch heuer wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.

 

Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder eine Broschüre heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.

 

Alle Veranstalter, die in dieser Broschüre enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens Mittwoch, 23. Mai 2018, per Meldeformular ihre am Tag des offenen Denkmals geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.

 

Das Meldeformular gibt es zum Download auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-schweinfurt.de. Auf der dortigen Startseite können Interessierte in die Suchmaschine den Begriff „Denkmalschutztag“ eingeben. So wird man auf die entsprechende Themenseite weitergeleitet. Der Antrag kann auch im Landratsamt bestellt werden per E-Mail an klaus.nitzschner@lrasw.de oder unter Telefon 09721/55-560.

 

Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter <link http: www.tag-des-offenen-denkmals.de>www.tag-des-offenen-denkmals.de.

 

 

 

Top 3: Interessierte Landkreisbürger können sich bis 29. März bewerben

Landkreis Schweinfurt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2019 bis 2023 Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens 29. März 2018 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt bewerben. Das Bewerbungsformular steht im Internet auf der Startseite des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de

 

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An den Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.

 

Die gewählten Jugendschöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.

 

Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.

 

Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

 

„Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Mütter, Väter und Ausbilder, berücksichtigt werden“, berichtet Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.

 

„Die ehrenamtlichen Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung von Tat und Täter einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Schmitt.

 

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 28 Frauen und 28 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

 

Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.

 

Weitere Auskünfte erteilt gerne das Amt für Jugend und Familie unter Telefon <link http: www.landkreis-schweinfurt.de>09721/55-403.

 

 

Top 4: Auch in sechs Gemeinden kam der Streetscooter auf den Bauhöfen als Test zum Einsatz

Landkreis Schweinfurt. Weg von Diesel- und Benzinfahrzeugen, hin zu umweltfreundlichen Elektroautos. Neben den normalen Dienstfahrzeugen hat das Landratsamt Schweinfurt nun auch im Bereich der Nutzfahrzeuge, konkret für den Einsatz des Kreisbauhofs und des Abfallwirtschaftszentrums aber auch des Kreisjugendrings, ein E-Fahrzeug mehrere Tage lang getestet. Auch etliche Landkreisgemeinden zeigten großes Interesse bei einer entsprechenden Informationsveranstaltung. In sechs Gemeinden kam der sogenannten Streetscooter auf den dortigen Bauhöfen ebenfalls als Test zum Einsatz.

 

Das Landratsamt Schweinfurt verfolgt schon seit geraumer Zeit eine Elektrifizierungsstrategie. Von den insgesamt elf normalen Dienstfahrzeugen sind mittlerweile vier auf voll- oder zumindest teilelektrischen Antrieb umgestellt. „Diese Umstellung packen wir mit vollster Überzeugung an. Zum einen aus Gründen des Umweltschutzes, weil wir CO2, Stickoxide, aber auch Lärm reduzieren wollen. Zum anderen möchten wir mit unserem Handeln dazu beitragen, den Wandel in der Automobilindustrie mit unseren, wenn auch bescheidenen, Möglichkeiten zu unterstützen“, sagt Landrat Florian Töpper. Bedingt durch Umwandlungen und Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind mittlerweile allein in der Region Schweinfurt fast 3000 Menschen mit dem Thema „Elektromobilität“ beschäftigt.

 

In den nächsten Jahren nun stehen mehrere Ersatzbeschaffungen an kommunalen Transportfahrzeugen an, unter anderem für die Jugendverkehrsschule und die kommunale Jugendarbeit, für die der Landkreis Schweinfurt der Sachaufwandsträger ist. Auch die Allianzmanager der vier im Landkreis bestehenden interkommunalen Gemeindeallianzen hatten an das Landratsamt die Frage gestellt, ob Erkenntnisse über elektrische Transportfahrzeuge für Bauhofzwecke bestünden.

 

Thomas Benz, Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Mobilität und Energie (Sachgebiet Kreisentwicklung, Landratsamt Schweinfurt), organisierte daraufhin in der Faschingswoche eine Informationsveranstaltung am Kreisbauhof in Niederwerrn. Das Interesse war groß. Neben Mitarbeitern des Landratsamtes aus dem Bereich der Abfallwirtschaft und des Bauhofes nahmen auch zahlreiche Landkreisgemeinden, teils auch direkt vertreten durch Bürgermeister, sowie Vertreter der Polizei, Kreisjugendring teil.

 

Dort stellte die Deutsche Post ihren eigens entwickelten kommunalen Streetscooter vor. Da die Post auf E-Mobilität umsteigen wollte, die Automobilbranche aber keine geeigneten Nutzfahrzeuge aufweisen konnte, entwickelte die Post schließlich selbst für sie passende Fahrzeuge. 2011 wurde der Prototyp auf der Internationalen Automobilausstellung präsentiert, 2015 schließlich startete die Serienproduktion. Seit 2017 bietet die Deutsche Post, die damit der einzige Anbieter für Fahrzeuge dieser Art auf dem Markt ist, den Streetscooter auch Drittkunden, wie z.B. Gemeinden und Landkreisen an.

 

Gut möglich, dass auch der Landkreis Schweinfurt bald dazu gehört. Insgesamt 12 Werktage stellte die Deutsche Post dem Landkreis einen Streetscooter zum Testen zur Verfügung. Drei Tage lang war das Fahrzeug am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle im Einsatz, zwei bei Einsätzen des Kreisbauhofs und des Kreisjugendrings. Die übrigen sieben Tage testen die Gemeinden Gochsheim, Röthlein, Sennfeld, Stadtlauringen, Wasserlosen und Dittelbrunn das Fahrzeug.

 

Eine abschließende Entscheidung über die Anschaffung eines Streetscooters ist so kurz nach den Testtagen noch nicht getroffen worden. „Wie bei all unseren Anschaffungen, die letztlich ja durch öffentliche Gelder finanziert werden, ist es selbstverständlich, dass dies nochmals genau überprüft wird. Aber die Testtage haben bestätigt, dass der Streetscooter auf jeden Fall eine ernstzunehmende Alternative zu unseren Dieselfahrzeugen, die demnächst ohnehin ausgetauscht werden müssen, ist“, sagt Landrat Töpper.

Landkreis Schweinfurt informiert

Top 1: Entdecken, was uns verbindet Top 2: Start der Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt; Top 3: Landkreis sucht Jugendschöffen, Top 4:E-Mobilität: Landratsamt testet Fahrzeug für Bauhof und Abfallwirtschaftszentrum

 

 

Top 1: Holzige Gartenabfälle können bis Anfang März abgegeben werden

Landkreis Schweinfurt. Das Frühjahr naht und damit stehen auch wieder die ersten Pflegearbeiten in den Gärten und auf den Obstwiesen an. Viele Bäume und Sträucher werden jetzt geschnitten und in Form gebracht. Damit die anfallenden Äste und Zweige verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis unterwegs sein.

 

Bis Anfang März können die holzigen Gartenabfälle an den Häckselplätzen angeliefert werden, ab 12. März beginnt das Häckseln. Der frühe Häckselzeitpunkt wurde gewählt, damit die Aktion vor der Brutzeit der Singvögel abgeschlossen ist. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können die Bürger bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

 

Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern gebracht werden. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen.

 

Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Gras, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises gegeben werden. Dort werden Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu einem Kubikmeter kostenlos angenommen.

 

Übrigens: Auf beiden Wertstoffhöfen des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) werden ganzjährig bis zu 1m³ nicht-holzige und bis zu 10 m³ holzige Gartenabfälle kostenlos von Privatanlieferern angenommen.

 

Top 2: Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt des Tags des offenen Denkmals 2018 anmelden

Landkreis Schweinfurt. „Entdecken, was uns verbindet“ lautet das bundesweite Motto des Tags des offenen Denkmals am 9. September diesen Jahres. Damit nimmt der Denkmalschutztag Bezug auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 und dessen Motto „Sharing Heritage“. Im Fokus dieses Themenjahres steht das Gemeinschaftliche und Verbindende in der Europäischen Kultur. Wo erkennen wir das europäische Erbe in unseren Städten, Dörfern und Kulturlandschaften wieder?

 

Was verbindet uns? Was können wir lernen und was können wir neu für uns entdecken? Nachdem sich das gemeinsame Europäische Kulturerbe vor allem auch in unseren Baudenkmälern widerspiegelt, ermöglicht dieses Thema bezogen auf den Tag des offenen Denkmals ein weites Feld an Möglichkeiten. Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb auch heuer wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.

 

Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder eine Broschüre heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.

 

Alle Veranstalter, die in dieser Broschüre enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens Mittwoch, 23. Mai 2018, per Meldeformular ihre am Tag des offenen Denkmals geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.

 

Das Meldeformular gibt es zum Download auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-schweinfurt.de. Auf der dortigen Startseite können Interessierte in die Suchmaschine den Begriff „Denkmalschutztag“ eingeben. So wird man auf die entsprechende Themenseite weitergeleitet. Der Antrag kann auch im Landratsamt bestellt werden per E-Mail an klaus.nitzschner@lrasw.de oder unter Telefon 09721/55-560.

 

Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter <link http: www.tag-des-offenen-denkmals.de>www.tag-des-offenen-denkmals.de.

 

 

 

Top 3: Interessierte Landkreisbürger können sich bis 29. März bewerben

Landkreis Schweinfurt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2019 bis 2023 Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens 29. März 2018 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt bewerben. Das Bewerbungsformular steht im Internet auf der Startseite des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de

 

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An den Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.

 

Die gewählten Jugendschöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.

 

Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.

 

Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

 

„Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Mütter, Väter und Ausbilder, berücksichtigt werden“, berichtet Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.

 

„Die ehrenamtlichen Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung von Tat und Täter einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Schmitt.

 

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 28 Frauen und 28 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

 

Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.

 

Weitere Auskünfte erteilt gerne das Amt für Jugend und Familie unter Telefon <link http: www.landkreis-schweinfurt.de>09721/55-403.

 

 

Top 4: Auch in sechs Gemeinden kam der Streetscooter auf den Bauhöfen als Test zum Einsatz

Landkreis Schweinfurt. Weg von Diesel- und Benzinfahrzeugen, hin zu umweltfreundlichen Elektroautos. Neben den normalen Dienstfahrzeugen hat das Landratsamt Schweinfurt nun auch im Bereich der Nutzfahrzeuge, konkret für den Einsatz des Kreisbauhofs und des Abfallwirtschaftszentrums aber auch des Kreisjugendrings, ein E-Fahrzeug mehrere Tage lang getestet. Auch etliche Landkreisgemeinden zeigten großes Interesse bei einer entsprechenden Informationsveranstaltung. In sechs Gemeinden kam der sogenannten Streetscooter auf den dortigen Bauhöfen ebenfalls als Test zum Einsatz.

 

Das Landratsamt Schweinfurt verfolgt schon seit geraumer Zeit eine Elektrifizierungsstrategie. Von den insgesamt elf normalen Dienstfahrzeugen sind mittlerweile vier auf voll- oder zumindest teilelektrischen Antrieb umgestellt. „Diese Umstellung packen wir mit vollster Überzeugung an. Zum einen aus Gründen des Umweltschutzes, weil wir CO2, Stickoxide, aber auch Lärm reduzieren wollen. Zum anderen möchten wir mit unserem Handeln dazu beitragen, den Wandel in der Automobilindustrie mit unseren, wenn auch bescheidenen, Möglichkeiten zu unterstützen“, sagt Landrat Florian Töpper. Bedingt durch Umwandlungen und Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind mittlerweile allein in der Region Schweinfurt fast 3000 Menschen mit dem Thema „Elektromobilität“ beschäftigt.

 

In den nächsten Jahren nun stehen mehrere Ersatzbeschaffungen an kommunalen Transportfahrzeugen an, unter anderem für die Jugendverkehrsschule und die kommunale Jugendarbeit, für die der Landkreis Schweinfurt der Sachaufwandsträger ist. Auch die Allianzmanager der vier im Landkreis bestehenden interkommunalen Gemeindeallianzen hatten an das Landratsamt die Frage gestellt, ob Erkenntnisse über elektrische Transportfahrzeuge für Bauhofzwecke bestünden.

 

Thomas Benz, Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Mobilität und Energie (Sachgebiet Kreisentwicklung, Landratsamt Schweinfurt), organisierte daraufhin in der Faschingswoche eine Informationsveranstaltung am Kreisbauhof in Niederwerrn. Das Interesse war groß. Neben Mitarbeitern des Landratsamtes aus dem Bereich der Abfallwirtschaft und des Bauhofes nahmen auch zahlreiche Landkreisgemeinden, teils auch direkt vertreten durch Bürgermeister, sowie Vertreter der Polizei, Kreisjugendring teil.

 

Dort stellte die Deutsche Post ihren eigens entwickelten kommunalen Streetscooter vor. Da die Post auf E-Mobilität umsteigen wollte, die Automobilbranche aber keine geeigneten Nutzfahrzeuge aufweisen konnte, entwickelte die Post schließlich selbst für sie passende Fahrzeuge. 2011 wurde der Prototyp auf der Internationalen Automobilausstellung präsentiert, 2015 schließlich startete die Serienproduktion. Seit 2017 bietet die Deutsche Post, die damit der einzige Anbieter für Fahrzeuge dieser Art auf dem Markt ist, den Streetscooter auch Drittkunden, wie z.B. Gemeinden und Landkreisen an.

 

Gut möglich, dass auch der Landkreis Schweinfurt bald dazu gehört. Insgesamt 12 Werktage stellte die Deutsche Post dem Landkreis einen Streetscooter zum Testen zur Verfügung. Drei Tage lang war das Fahrzeug am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle im Einsatz, zwei bei Einsätzen des Kreisbauhofs und des Kreisjugendrings. Die übrigen sieben Tage testen die Gemeinden Gochsheim, Röthlein, Sennfeld, Stadtlauringen, Wasserlosen und Dittelbrunn das Fahrzeug.

 

Eine abschließende Entscheidung über die Anschaffung eines Streetscooters ist so kurz nach den Testtagen noch nicht getroffen worden. „Wie bei all unseren Anschaffungen, die letztlich ja durch öffentliche Gelder finanziert werden, ist es selbstverständlich, dass dies nochmals genau überprüft wird. Aber die Testtage haben bestätigt, dass der Streetscooter auf jeden Fall eine ernstzunehmende Alternative zu unseren Dieselfahrzeugen, die demnächst ohnehin ausgetauscht werden müssen, ist“, sagt Landrat Töpper.

Landkreis Schweinfurt informiert

Top 1: Entdecken, was uns verbindet Top 2: Start der Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt; Top 3: Landkreis sucht Jugendschöffen, Top 4:E-Mobilität: Landratsamt testet Fahrzeug für Bauhof und Abfallwirtschaftszentrum

 

 

Top 1: Holzige Gartenabfälle können bis Anfang März abgegeben werden

Landkreis Schweinfurt. Das Frühjahr naht und damit stehen auch wieder die ersten Pflegearbeiten in den Gärten und auf den Obstwiesen an. Viele Bäume und Sträucher werden jetzt geschnitten und in Form gebracht. Damit die anfallenden Äste und Zweige verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis unterwegs sein.

 

Bis Anfang März können die holzigen Gartenabfälle an den Häckselplätzen angeliefert werden, ab 12. März beginnt das Häckseln. Der frühe Häckselzeitpunkt wurde gewählt, damit die Aktion vor der Brutzeit der Singvögel abgeschlossen ist. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können die Bürger bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

 

Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern gebracht werden. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen.

 

Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Gras, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises gegeben werden. Dort werden Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu einem Kubikmeter kostenlos angenommen.

 

Übrigens: Auf beiden Wertstoffhöfen des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) werden ganzjährig bis zu 1m³ nicht-holzige und bis zu 10 m³ holzige Gartenabfälle kostenlos von Privatanlieferern angenommen.

 

Top 2: Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt des Tags des offenen Denkmals 2018 anmelden

Landkreis Schweinfurt. „Entdecken, was uns verbindet“ lautet das bundesweite Motto des Tags des offenen Denkmals am 9. September diesen Jahres. Damit nimmt der Denkmalschutztag Bezug auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 und dessen Motto „Sharing Heritage“. Im Fokus dieses Themenjahres steht das Gemeinschaftliche und Verbindende in der Europäischen Kultur. Wo erkennen wir das europäische Erbe in unseren Städten, Dörfern und Kulturlandschaften wieder?

 

Was verbindet uns? Was können wir lernen und was können wir neu für uns entdecken? Nachdem sich das gemeinsame Europäische Kulturerbe vor allem auch in unseren Baudenkmälern widerspiegelt, ermöglicht dieses Thema bezogen auf den Tag des offenen Denkmals ein weites Feld an Möglichkeiten. Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb auch heuer wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.

 

Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder eine Broschüre heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.

 

Alle Veranstalter, die in dieser Broschüre enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens Mittwoch, 23. Mai 2018, per Meldeformular ihre am Tag des offenen Denkmals geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.

 

Das Meldeformular gibt es zum Download auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-schweinfurt.de. Auf der dortigen Startseite können Interessierte in die Suchmaschine den Begriff „Denkmalschutztag“ eingeben. So wird man auf die entsprechende Themenseite weitergeleitet. Der Antrag kann auch im Landratsamt bestellt werden per E-Mail an klaus.nitzschner@lrasw.de oder unter Telefon 09721/55-560.

 

Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter <link http: www.tag-des-offenen-denkmals.de>www.tag-des-offenen-denkmals.de.

 

 

 

Top 3: Interessierte Landkreisbürger können sich bis 29. März bewerben

Landkreis Schweinfurt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2019 bis 2023 Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens 29. März 2018 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt bewerben. Das Bewerbungsformular steht im Internet auf der Startseite des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de

 

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An den Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.

 

Die gewählten Jugendschöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.

 

Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.

 

Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

 

„Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Mütter, Väter und Ausbilder, berücksichtigt werden“, berichtet Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.

 

„Die ehrenamtlichen Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung von Tat und Täter einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Schmitt.

 

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 28 Frauen und 28 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

 

Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.

 

Weitere Auskünfte erteilt gerne das Amt für Jugend und Familie unter Telefon <link http: www.landkreis-schweinfurt.de>09721/55-403.

 

 

Top 4: Auch in sechs Gemeinden kam der Streetscooter auf den Bauhöfen als Test zum Einsatz

Landkreis Schweinfurt. Weg von Diesel- und Benzinfahrzeugen, hin zu umweltfreundlichen Elektroautos. Neben den normalen Dienstfahrzeugen hat das Landratsamt Schweinfurt nun auch im Bereich der Nutzfahrzeuge, konkret für den Einsatz des Kreisbauhofs und des Abfallwirtschaftszentrums aber auch des Kreisjugendrings, ein E-Fahrzeug mehrere Tage lang getestet. Auch etliche Landkreisgemeinden zeigten großes Interesse bei einer entsprechenden Informationsveranstaltung. In sechs Gemeinden kam der sogenannten Streetscooter auf den dortigen Bauhöfen ebenfalls als Test zum Einsatz.

 

Das Landratsamt Schweinfurt verfolgt schon seit geraumer Zeit eine Elektrifizierungsstrategie. Von den insgesamt elf normalen Dienstfahrzeugen sind mittlerweile vier auf voll- oder zumindest teilelektrischen Antrieb umgestellt. „Diese Umstellung packen wir mit vollster Überzeugung an. Zum einen aus Gründen des Umweltschutzes, weil wir CO2, Stickoxide, aber auch Lärm reduzieren wollen. Zum anderen möchten wir mit unserem Handeln dazu beitragen, den Wandel in der Automobilindustrie mit unseren, wenn auch bescheidenen, Möglichkeiten zu unterstützen“, sagt Landrat Florian Töpper. Bedingt durch Umwandlungen und Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind mittlerweile allein in der Region Schweinfurt fast 3000 Menschen mit dem Thema „Elektromobilität“ beschäftigt.

 

In den nächsten Jahren nun stehen mehrere Ersatzbeschaffungen an kommunalen Transportfahrzeugen an, unter anderem für die Jugendverkehrsschule und die kommunale Jugendarbeit, für die der Landkreis Schweinfurt der Sachaufwandsträger ist. Auch die Allianzmanager der vier im Landkreis bestehenden interkommunalen Gemeindeallianzen hatten an das Landratsamt die Frage gestellt, ob Erkenntnisse über elektrische Transportfahrzeuge für Bauhofzwecke bestünden.

 

Thomas Benz, Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Mobilität und Energie (Sachgebiet Kreisentwicklung, Landratsamt Schweinfurt), organisierte daraufhin in der Faschingswoche eine Informationsveranstaltung am Kreisbauhof in Niederwerrn. Das Interesse war groß. Neben Mitarbeitern des Landratsamtes aus dem Bereich der Abfallwirtschaft und des Bauhofes nahmen auch zahlreiche Landkreisgemeinden, teils auch direkt vertreten durch Bürgermeister, sowie Vertreter der Polizei, Kreisjugendring teil.

 

Dort stellte die Deutsche Post ihren eigens entwickelten kommunalen Streetscooter vor. Da die Post auf E-Mobilität umsteigen wollte, die Automobilbranche aber keine geeigneten Nutzfahrzeuge aufweisen konnte, entwickelte die Post schließlich selbst für sie passende Fahrzeuge. 2011 wurde der Prototyp auf der Internationalen Automobilausstellung präsentiert, 2015 schließlich startete die Serienproduktion. Seit 2017 bietet die Deutsche Post, die damit der einzige Anbieter für Fahrzeuge dieser Art auf dem Markt ist, den Streetscooter auch Drittkunden, wie z.B. Gemeinden und Landkreisen an.

 

Gut möglich, dass auch der Landkreis Schweinfurt bald dazu gehört. Insgesamt 12 Werktage stellte die Deutsche Post dem Landkreis einen Streetscooter zum Testen zur Verfügung. Drei Tage lang war das Fahrzeug am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle im Einsatz, zwei bei Einsätzen des Kreisbauhofs und des Kreisjugendrings. Die übrigen sieben Tage testen die Gemeinden Gochsheim, Röthlein, Sennfeld, Stadtlauringen, Wasserlosen und Dittelbrunn das Fahrzeug.

 

Eine abschließende Entscheidung über die Anschaffung eines Streetscooters ist so kurz nach den Testtagen noch nicht getroffen worden. „Wie bei all unseren Anschaffungen, die letztlich ja durch öffentliche Gelder finanziert werden, ist es selbstverständlich, dass dies nochmals genau überprüft wird. Aber die Testtage haben bestätigt, dass der Streetscooter auf jeden Fall eine ernstzunehmende Alternative zu unseren Dieselfahrzeugen, die demnächst ohnehin ausgetauscht werden müssen, ist“, sagt Landrat Töpper.