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6. Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet Kurgebiet Tritt in Kraft

Betrifft Hotel Cup Vitalis und Kurhausstraße 17

BAD KISSINGEN

Der Stadtrat hat in seiner 17. Sitzung am 29. September 2021 die 6. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen, ‘Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Hotel Cup Vitalis & die Kurhausstraße 17‘, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet" erfolgte auf der Grundlage des BauGBs in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.11.2020 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis Bad Kissingen am 29. Oktober 2021 tritt die 6. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen, ‘Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Hotel Cup Vitalis & die Kurhausstraße 17‘ in Kraft.

 

Die beiden Geltungsbereiche

Der Änderungsbereich umfasst zwei Geltungsbereiche:

·         Der erste Geltungsbereich, mit der Flurnummer 2317/2 der Gemarkung Bad Kissingen, umfasst den Hotelkomplex Cup Vitalis, der neben der Unterkunftsfunktion mit unterschiedlichen hotelüblichen Zusatznutzungen wie Erholungseinrichtungen und Tagungsräumen ausgestattet ist.

·         Der zweite Geltungsbereich umfasst das Wohnhaus in der Kurhausstraße Nr. 17 (Fl.-Nr. 460) ebenfalls in der Gemarkung Bad Kissingen.

 

Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger möglich

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 29. September 2021 kann die 6. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung ab sofort im Feserhaus, Rathausplatz 4 im Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt gerne Auskunft gegeben. Darüber hinaus ist die 6. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Kurgebiet“ mit Begründung auch unter www.badkissingen.de/bebauungsplan veröffentlicht.