WÜRZBURG
Auf Grund der Zuständigkeit für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlässt die Stadt Würzburg gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28a IfSG sowie § 3 Abs. 4 Nr. 1 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021, BayMBl. Nr. 382), § 65 der Zuständigkeitsverordnung, Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 3 BayVwVfG folgende
Allgemeinverfügung:
1. Die
„Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg zur Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke im Rahmen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“
vom 07.06.2021 wird wie folgt geändert:
In Ziffer 4. der vorgenannten Allgemeinverfügung wird die Angabe „14.06.2021“ durch die Angabe „21.06.2021“ ersetzt.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15.06.2021 in Kraft.
Hinweis:Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können während der Dienstzeiten in der Fachabteilung Ordnungsaufgaben, Domstraße 1, 97070 Würzburg, 2. Stock, Zimmer 201, eingesehen werden.