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Allgemeinverfügung vom 14. Juni 2021

Zur Änderung der Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg zur Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke im Rahmen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

WÜRZBURG

Auf Grund der Zuständigkeit für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlässt die Stadt Würzburg gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28a IfSG sowie § 3 Abs. 4 Nr. 1 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021, BayMBl. Nr. 382), § 65 der Zuständigkeitsverordnung, Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 3 BayVwVfG folgende

 

Allgemeinverfügung:

1. Die

„Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg zur Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke im Rahmen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“

vom 07.06.2021 wird wie folgt geändert:

 

In Ziffer 4. der vorgenannten Allgemeinverfügung wird die Angabe „14.06.2021“ durch die Angabe „21.06.2021“ ersetzt.

 

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15.06.2021 in Kraft.

 

Hinweis:Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können während der Dienstzeiten in der Fachabteilung Ordnungsaufgaben, Domstraße 1, 97070 Würzburg, 2. Stock, Zimmer 201, eingesehen werden.