Mit den steigenden Temperaturen beginnen wieder die Wanderungen von Kröten und Fröschen. In den feuchtmilden Abendstunden wandern die Amphibien aus ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Ihr mühsamer Weg ist oft mehrere Kilometer lang und führt häufig über belebte Straßen, die beim Überqueren für die Tiere zu einer tödlichen Gefahr werden können. Mitarbeiter der Stadt Würzburg haben deshalb an den betroffenen Straßenabschnitten Warnschilder aufgestellt.
Der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg bittet alle Verkehrsteilnehmer, in den nächsten Wochen beim Erblicken des Schildes „Krötenwanderung“ den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und die Geschwindigkeit deutlich herabzusetzen. Eine vorsichtige Fahrweise schützt nicht nur die Tiere, sondern auch die freiwilligen Helfer, die den Kröten beim Überqueren der Straße helfen.
An folgenden Straßenabschnitten ist mit Amphibienwanderungen zu rechnen:
- Dürrbachtal im Abschnitt zwischen den Stadtteilen Oberdürrbach und Unterdürrbach
- ∙ in stadtauswärtiger Fahrtrichtung: im Bereich des Spielplatzes
- • in stadteinwärtiger Fahrtrichtung: in Höhe der kath. Kirche St. Josef
- Schafhofstraße/Oberdürrbach
- • In der Schafhofstraße aus Richtung Oberdürrbach (in Höhe des Tennisplatzes)
- • kurz hinter der Gemarkungsgrenze Veitshöchheim
- Leutfresserweg
- • in stadtauswärtiger Fahrtrichtung: westlich der Einmündung Weg zur neuen Welt
- • in stadteinwärtiger Fahrtrichtung: in Höhe der Einmündung Friedbergweg
- Spittelbergweg an der Einmündung Maasweg
- Steinbachtal in stadtauswärtiger Richtung nach der Kirche St. Bruno
- Schießplatzstraße (Steinbachtal) in beiden Fahrtrichtungen
- Tannenrainsträßchen (Steinbachtal)
- Giebelstadter Steige in Höhe des Golfplatzes in beiden Fahrtrichtungen
- Berner Straße in Höhe des Biotopbereiches „Seelein“ in beiden Fahrtrichtungen
Die untere Naturschutzbehörde macht darauf aufmerksam, dass durch die Zerstörung ihrer Lebensräume und die enorme Verkehrsdichte die Amphibienbestände bedrohlich geschrumpft sind. Seit vielen Jahren stehen Amphibien deshalb unter besonderem gesetzlichen Schutz.