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Antragsfrist für die Vereinspauschale 2023 des Freistaates Bayern an Sport- und Schützenvereine endet am 1. März 2023

Landkreis Kitzingen.  Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kitzingen können wieder die jährliche Förderung abrufen. Der Antrag auf Vereinspauschale 2023 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Mittwoch, 1. März 2023 beim Landratsamt Kitzingen eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- und Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Alle Neuerungen und Informationen zu den am 1. Januar 2023 neu in Kraft getretenen Sportförderrichtlinien sowie die aktualisierten Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landratsamtes Kitzingen zu finden:

https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/gesundheit-sport/sport/sportfoerderung/

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 24, Frau Sandra Endres, unter der Telefonnummer 09321 928-2403.