Landkreis Kitzingen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kitzingen können wieder die jährliche Förderung abrufen. Der Antrag auf Vereinspauschale 2024 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Mittwoch, 1. März 2024 beim Landratsamt Kitzingen eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- und Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.
Alle Neuerungen und Informationen zu den seit 1. Januar 2023 geltenden Sportförderrichtlinien sowie die aktualisierten Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landratsamtes Kitzingen zu finden:
https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/gesundheit-sport/sport/sportfoerderung/
Für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss (in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) erhalten haben, besteht die Verpflichtung, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Nähere Informationen, das Formblatt zum Verwendungsnachweis sowie die Ausfüllhinweise für Vereine zum Verwendungsnachweis finden Sie ebenso unter
https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/gesundheit-sport/sport/sportfoerderung/
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 24, Frau Sandra Endres, unter der Tel. Nr.: 09321 928-2403 oder über E-Mail: sandra.endres@kitzingen.de.