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Appel des Veterinäramtes an Geflügelhalter

Biosicherheitsmaßnahmen auch in kleinen Beständen beachten

Landkreis Kitzingen - Die Geflügelpest, die seit Anfang Oktober Tausende von Wildvögeln an Nord- und Ostsee dahingerafft hat, ist seit Ende November auch in Bayern angelangt. Im Landkreis Passau wurde bei erlegten Stockenten das Virus der Geflügelpest nachgewiesen und die Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen in Gemeinden Passaus und im gesamten Nachbarlandkreis Rottal-Inn angeordnet. Dies soll ein Übergreifen der Geflügelpest auf die Nutzgeflügelhaltungen verhindern, informiert das Veterinäramt am Landratsamt Kitzingen. Eine Ansteckung des Menschen mit den aktuell vorkommenden Geflügelpestviren ist bisher nicht bekannt.

 

Der Eintrag der Geflügelpest-Viren in die Nutzgeflügelbestände erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (häufig wildes Wassergeflügel) oder durch Kontakt mit viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie Fahrzeugen.

Zur Vermeidung der Einschleppung von Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halter dringend dazu aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen auch in kleinen Beständen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Besonders Geflügelhaltungen in der Nähe zum Main oder zu anderen Gewässerflächen mit wildem Wassergeflügel sind besonders gefährdet und können nur durch die strenge Einhaltung der vorgenannten Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden.

 

Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, unabhängig von der Größe des Bestandes ist im Landkreis Kitzingen verpflichtet sich am Veterinäramt Kitzingen (T: 09321/9283403) zu melden, sofern er dies noch nicht getan hat. Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für das Veterinäramt unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen