Schweinfurt: Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit rund um die Uhr mit ihrem Personalausweis und einer Online-Identifikation arbeitslos melden.
Der neue eService der Bundesagentur für Arbeit zur Online -Arbeitslosmeldung macht ein persönliches Erscheinen nicht mehr zwingend erforderlich. In einem Online-Vorgang ist es nun möglich, sich arbeitssuchend zu melden, den Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Weitere Informationen dazu stehen im Internet unter: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden oder unter:
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schweinfurt/startseite.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online -Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mithilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:
- www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden