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Atelierförderung für bildende Kunst

Halbleib: „Chance für 100 Künstlerinnen und Künstler im Freistaat“

REGION MAINFRANKEN Mit einem monatlichen Zuschuss (230 Euro) zu den Atelierkosten über zwei Jahre – mit dieser besonderen Förderung will der Freistaat Bayern die Arbeitsbedingungen für Kunstschaffende verbessern. „Insgesamt haben 100 Künstlerinnen und Künstler in Bayern die Möglichkeit, sich mit Hilfe dieser finanziellen Unterstützung Freiräume für Kreativität zu schaffen“, erläutert der mainfränkische SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib. „Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Künstlerinnen und Künstler aus Unterfranken diese Chance nutzen und sich für die Atelierförderung bewerben.

“ Als Mitglied im Ausschuss Wissenschaft und Kunst wisse er durch seinen Kontakt zur Kunstszene der Region um deren Sorgen und Nöte, gerade in Zeiten von Raumnot und explodierenden Mieten, so Halbleib.

 

Bis 31. Juli 2020 können sich Kunstschaffende in der Bildenden Kunst für die neue Runde des Atelierförderprogramms bewerben, erläutert Halbeib. Förderbeginn ist der 1. Januar 2021. Im Förderprogramm stellt das Kunstministerium freischaffenden Künstlern für zwei Jahre monatlich 230 Euro zur Finanzierung oder Anmietung ihrer Arbeitsstätte zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Kulturfonds Bayern.

 

Bewerben können sich altersunabhängig freischaffende, bildende Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz im Freistaat haben. Die Anträge sind an die Regierung zu richten, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Künstlerin bzw. des Künstlers befindet. Das Förderprogramm existiert seit dem Jahr 1998.

 

Weitere Infos zum Atelierförderprogramm und anderen Fördermöglichkeiten: www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kuenstlerfoerderung.html