Soziale Netzwerke

  

Anzeige

Aufhebung des Geflügelpest-Beobachtungsgebietes

Aber weiterhin landkreisweite Aufstallungspflicht

LANDKREIS KITZINGEN - Mit der Aufhebung des Sperrbezirks Sommerhausen im Landkreis Würzburg (Mitteilung vom 12.04.2021), werden auch die im Landkreis Kitzingen getroffenen Beschränkungen wieder gelockert. Die seit 16. März in den als Beobachtungsgebiet ausgewiesenen Gemeinden und Ortsteilen geltenden Maßnahmen werden mit Allgemeinverfügung vom 19. April rechtswirksam zum 20.April wieder aufgehoben. So ist die Verbringung von Tieren, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten aus und in Betriebe wieder möglich.

 

Eine Aufhebung der Stallpflicht und der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen sind damit nicht verbunden. Da die Gefahr, das hochpathogene Geflügelpestvirus über Wildvögel einzuschleppen, vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) nach wie vor als hoch eingestuft wird, gilt im ganzen Landkreis Kitzingen weiterhin eine Aufstallungspflicht für sämtliches Hausgeflügel, die damit verbundenen Biosicherheitsmaßnahmen sind ebenfalls weiterhin zu beachten.

 

Eine Aufhebung der geltenden Regelungen ist abhängig von der Risikoeinschätzung des FLI. Sollte eine Änderung zu einer Lockerung der bayernweit geltenden Einschränkungen führen, wird dies umgehend bekanntgegeben. Erfreulicherweise kam es im Landkreis Kitzingen bisher zu keinen Ausbruchsgeschehen in Hausgeflügelbeständen.