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Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Kitzingen aufgehoben

LANDKREIS KITZINGEN - Aufgrund rückläufiger Fallzahlen von Geflügelpest in Bayern hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seine Risikoeinschätzung bezüglich der Gefahr des Eintrages der Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände geändert. Somit kann ab 29.04.2021 die präventive Stallpflicht für Hausgeflügel im Landkreis Kitzingen beendet werden.

 

Weiterhin bestehen bleiben jedoch die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelbestände. Unbedingt ist weiterhin darauf zu achten, dass es zu keinen direkten oder indirekten (kontaminierte Schuhe, Futter oder Wasser) Kontakt von Hausgeflügel zu wilden Wassergeflügel kommt, da hier immer noch eine Gefahr des Eintrags der Geflügelpestviren besteht.