Landkreis Kitzingen Auch wenn es im Landkreis Kitzingen keine EU-Badegewässer gibt, sind dennoch vielerorts gute Möglichkeiten vorhanden, sich bei den warmen Temperaturen abzukühlen und seine Seele baumeln zu lassen.
Damit bei allen Badegewässern im Landkreis der Gesundheitsschutz an erster Stelle steht, führt das Gesundheitsamt Kitzingen monatlich Qualitätskontrollen während der Badesaison von Mai bis August durch.
„Bereits seit Jahren sind alle 5 beprobten Badestellen / Gewässer im Landkreis Kitzingen bedenkenlos nutzbar“, sagte Hygieneinspektor Matthias Geib und fügt an: „Die hervorragende Wasserqualität in unseren Seen und Gewässern trägt dazu bei, dass der Landkreis Kitzingen eine Region mit hoher Lebensqualität ist.“
Untersucht werden in diesem Zusammenhang Parameter (E-Coli und Intestinale Enterokokken), die auf fäkale Verunreinigungen hinweisen. Im Weiteren wird auf das eventuelle Vorhandensein von Cyanobakterien (ugs. Blaualgen) geachtet, welche Toxine produzieren können, die Hautreizungen, Erbrechen und Durchfall auslösen können.
Von der jungen Familie bis hin zu Hobbysportlern finden Menschen jeden Alters hier einen Raum sich zu erholen. Sie können darauf vertrauen, dass das Wasser regelmäßig vom Gesundheitsamt überprüft wird. Die geprüften Stellen im Landkreis sind der Dettelbacher See, der Hörblacher Baggersee, die Badebucht Marktbreit wie auch die Badestellen beim Campingplatz in Sommerach und am Landschaftssee Seinsheim. Eine zusätzliche Qualitätskontrolle wird noch im Main bei Volkach durchgeführt. Alle Entnahmestellen weisen auch dieses Jahr erneut eine hervorragende Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie auf.
Beachten Sie jedoch, dass natürliche Gewässer keine Schwimmbäder sind, in denen die Wasserqualität engmaschiger kontrolliert wird. In der Regel wird das Baden auch nicht beaufsichtigt. Baden erfordert daher in Flüssen und Seen ein höheres Risikobewusstsein und Eigenverantwortung:
• Springen Sie niemals in Wasser, dessen Tiefe man nicht sicher kennt!
• Baden Sie niemals unter Alkoholeinfluss!
• Verzichten Sie auf das Baden, wenn das Gewässer getrübt ist. Die Trübung ist in der Regel nicht nur mit einer erhöhten Belastung an Mikroorganismen verbunden, sondern versperrt die Sicht auf den Grund des Gewässers und kann daher die Unfallgefahren erhöhen.
• Besteht die Gefahr, dass Unrat wie Glasscherben oder dgl. am Gewässergrund liegt, so können Sie sich durch das Tragen von Badeschuhen vor Verletzungen schützen.
• Beachten Sie Badeverbote und vor Ort angebrachte Warnhinweise. Bitte keine Wasservögel füttern! Müll bitte wieder mitnehmen!
• Sollten die Bedingungen gegen ein Bad im Gewässer sprechen: Gewässer bieten auch andere Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung an.
Spezielle Hinweise zum Baden in Flüssen:
• Vorsicht vor der Strömung, durch die selbst geübte Schwimmer mitgerissen oder abgetrieben werden können! Vor allem Kleinkinder sollten nicht unbeaufsichtigt bleiben.
• Baden Sie niemals im Bereich eines Wehres: Es besteht Ertrinkungsgefahr!
• Das Erkrankungsrisiko durch im Wasser vorhandene Mikroorganismen ist nicht bei allen Personen gleich. Besonders gefährdet sind beispielsweise abwehrgeschwächte Personen und Kleinkinder. Diese sollten besser auf ein Flussbad verzichten.
• Um ein mögliches Infektionsrisiko weiter zu vermindern, sollten Sie es vermeiden, den Kopf unterzutauchen und Wasser zu schlucken.
• Baden Sie nicht in der Nähe augenfälliger Einleitungen.
• Baden Sie nicht bei oder nach stärkeren Regenfällen im Fluss, da dann höhere Einträge von Mikroorganismen möglich sind. Sofern Starkregenfälle auftreten, sollte sicherheitshalber auch weiter flussabwärts auf ein Bad verzichtet werden, u.a. da es kurzfristig zu einer beträchtlichen Zunahme der Strömung kommen kann.
Für weitere Fragen rund um das Thema Badegewässer stehen Ihnen unsere Hygienekontrolleure vom Gesundheitsamt Kitzingen gerne zur Verfügung.