Soziale Netzwerke

  

Anzeige

AWO Bayern überreicht Gesundheitsministerin Melanie Huml Resolution zum Thema Pflege

RESOLUTION

„Ein staatliches Programm zur Förderung eines zeitnahen Ausbaus differenzierter und bedarfsgerechter Pflegeangebote in Stadt und Land“, „Eine Absenkung der Arbeitszeit in der Pflege auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich“, „Massive Verbesserungen der personellen Ressourcen in der Pflege“: So lauten drei von insgesamt acht Forderungen in der Resolution der bayerischen Arbeiterwohlfahrt (AWO), die der AWO-Landesvorsitzende Thomas Beyer und der AWO-Landesgeschäftsführer Wolfgang Schindele Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml übergeben haben.

 

„Es freut uns sehr, dass die Ministerin sich zum einen Zeit für ein intensives Gespräch genommen hat und zum anderen, dass sie uns zugesichert hat, dass wir unseren Dialog in der Sache fortführen werden.“

 

Die Resolution, die mit den in ihr formulierten Forderungen auf die Entlastung der zu Pflegenden, der pflegenden Angehörigen und des Pflegepersonals – und somit auf die Beseitigung des Pflegenotstands abzielt –, ist während der Fachtagung „Brennpunkt Pflege“ von über 300 Teilnehmer*innen erarbeitet worden. Diese Veranstaltung wird von der bayerischen Arbeiterwohlfahrt alle zwei Jahre organisiert.

 

 

RESOLUTION

 

Die bayerische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat im Rahmen ihrer Fachtagung Brennpunkt Pflege die Forderung nach mehr Solidarität

 

  • mit den professionellen Pflegekräften und mit den Auszubildenden,
  • mit den zu Pflegenden und
  • mit den pflegenden An- und Zugehörigen

erhoben.

 


Die AWO in Bayern richtet den dringenden Appell an die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung, die zu pflegenden Menschen und jene, die die Pflegearbeit leisten, nachhaltig zu entlasten, um den dramatisch wachsenden Pflegenotstand zu beseitigen. Dies kann nur durch Änderungen der gesetzlichen Vorgaben, durch Korrekturen der Verordnungen zur generalistischen Ausbildung und der Rahmenbedingungen in der Pflege erreicht werden:

 

Entlastung der zu pflegenden Menschen und deren An- und Zugehörigen durch

 

  • Gleichstellung der finanziellen Leistungen für Empfänger*innen ambulanter und stationärer Pflege
  • eine Umstellung der derzeitigen Finanzierung von Pflegeleistungen. Die Zuzahlung zur Pflege muss begrenzt werden (Pflegevollversicherung mit einem fixen Eigenanteil). Das Pflegerisiko von höheren Aufwendungen muss von der Solidargemeinschaft getragen werden.
  • ein staatliches Programm zur Förderung eines zeitnahen Ausbaus differenzierter und bedarfsgerechter Pflegeangebote in Stadt und Land

 

Entlastung des Pflegepersonals durch

 

  • finanzielle Gleichstellung von Beschäftigten in der Akut- und Langzeitpflege
  • massive Verbesserungen der personellen Ressourcen in der Pflege
  • eine Absenkung der Arbeitszeit in der Pflege auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich
  • Vertrauen in die Kompetenz der Pflege und Erweiterung ihrer Gestaltungsspielräume statt negativer Kontrolle
  • Ausgestaltung der Ausbildungsverordnungen unter Berücksichtigung der Belange und Kompetenzen der Altenpflege

 

Diese Entlastungen erfordern mehr gesellschaftliche Solidarität.

Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss auf eine breitere Basis gestellt werden. Jede Person muss mit ihrem jeweiligen Einkommen, beispielsweise auch aus Kapitalerträgen oder Mieten, zur Finanzierung der Pflege beitragen.

Landesfachausschuss Altenhilfe