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AWO-Chef Beyer: „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt muss zur staatlichen Aufgabe werden“

Bayerische Arbeiterwohlfahrt fordert sofortige Verbesserung der Finanzierung von Frauenhäusern und Frauennotrufen – Resolution verabschiedet

Der Landesvorstand der Arbeiterwohlfahrt in Bayern hat in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution verabschiedet, in der eine sofortige Verbesserung der Finanzausstattung von Frauenhäusern und Frauennotrufen durch die Bayerische Staatsregierung gefordert wird.

 

Der AWO-Landesvorsitzende Thomas Beyer verweist darauf, dass die prekäre Situation der Träger von Frauenhäusern wesentlich darin begründet ist, dass der Freistaat Bayern es ablehnt, den Gewaltschutz von Frauen und Kindern als staatliche Aufgabe anzuerkennen.

 

Beyer: „Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist eine gesellschaftliche Pflicht. Es muss ein Ende haben, dass der Freistaat Bayern die Freien Träger der Häuser mit der Finanzierung weitgehend alleine lässt.“

 

 

Resolution

Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder sofort verbessern – Träger der Frauenhäuser endlich angemessen unterstützen

Der Landesvorstand der Bayerischen Arbeiterwohlfahrt hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2018 folgende Resolution zu einer sofort wirksamen besseren Unterstützung der Frauenhäuser in Bayern verabschiedet: 1. Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist staatliche Aufgabe Die seit mehreren Jahrzehnten prekäre Situation der Finanzierung von Frauenhäusern als Einrichtungen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt sowie von Frauennotrufen resultiert maßgeblich daraus, dass der Freistaat Bayern eine staatliche Verantwortung hierfür ablehnt. Eine angemessene Finanzausstattung der Frauenhäuser hängt daher vom jeweiligen Förderungswillen der örtlichen Kommunen ab.

 

Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt zu Hause und in der Gesellschaft ist eine staatliche Aufgabe. Wir fordern eine sofortige angemessene Finanzierung aus dem Staatshaushalt des Freistaates Bayern.

 

2. Träger der Frauenhäuser beim Eigenanteil entlasten

Seit über zwanzig Jahren wird laut der Förderrichtlinien von den Trägern der Frauenhäuser ein Eigenanteil von derzeit zehn Prozent abverlangt.

 

Für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe Gewaltschutz von Kindern und Frauen ist – jedenfalls solange die Finanzausstattung durch die öffentliche Hand prekär wie bisher bleibt – eine finanzielle Beteiligung der Freien Träger in diesem Umfang unbillig.

 

Die Freien Träger werden hier unmittelbar gesellschaftlich wirksam. Es geht nicht um die Förderung von eigenen Belangen. Eine Mitfinanzierungsverantwortung entbehrt der sachlichen Grundlage.

 

3. Die staatlichen Finanzmittel für die Frauenhäuser sind unverzüglich angemessen zu erhöhen

Nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2018 und der neuen Förderrichtlinie vom 16. Juli 2018 beträgt der Zuschuss des Staates pro Frauenhaus jetzt 36.000 Euro. Das ist eine Erhöhung um 11.750 Euro pro Jahr.

 

Gemessen an dem Finanzaufwand und der erforderlichen Personalausstattung ist dies wiederum nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

 

4. Förderrichtlinie realistisch anpassen

Die neue Förderrichtlinie vom 16. Juli 2018 bringt eine nur unwesentliche Verbesserung der finanziellen Unterstützung. Gleichzeitig verlangt sie den Trägern eine erhöhte Personalausstattung ab. Sie bleibt auch insofern völlig unrealistisch, als sie nach wie vor von einer Aufenthaltsdauer der betroffenen Frauen und ihrer Kinder von „in der Regel 6 Wochen“ ausgeht. Diese Vorstellung geht angesichts des derzeitigen Wohnungsmarktes völlig an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei.

 

Die Förderrichtlinie des Freistaates Bayern ist unverzüglich an die realen Bedarfe der vor Gewalt zu schützenden Frauen und Kinder anzupassen.

 

Die Freien Träger stehen Frauen und Kindern bei Gewalterfahrungen in Not unmittelbar und engagiert bei. Sie und die von ihnen vertretenen Frauen und Kinder verdienen es nicht, weiter in diesem Ausmaß mit der Gewährleistung der erforderlichen Ressourcen allein gelassen zu werden.