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AWO-Chef Thomas Beyer: „Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe ohne Abstriche.“

Pünktlich zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember ist www.awo-inklusion.de online

 

Seit über zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. „Leider bedeutet das nicht, dass sie in allen Bereichen umgesetzt wird. Insbesondere die Bedarfe von Menschen mit einer seelischen Behinderung werden häufig vernachlässigt. Das ist mit sozialer Inklusion, wie sie die AWO versteht und fordert, nicht vereinbar“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember.

 

Auch das Bundesteilhabegesetz, für das viele Impulse von der UN-BRK ausgegangen sind, trägt teilweise sogar zu einer Schlechtersstellung der Menschen mit psychischen Erkrankungen bei. So können ihre Bedarfe im ambulanten Bereich nicht ausreichend gedeckt werden, Stichwort budgetneutrale Umstellung.

 

Beyer: „Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe ohne Abstriche.“ Näheres zu diesem Thema finden Sie auf der neugestalteten Internetseite www.awo-inklusion.de, die der gleichnamige Landesfachausschuss der Bayerischen Arbeiterwohlfahrt verantwortet.