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Bayerisches Gesundheitsministerium richtet digitales Meldeportal „BayImNa“ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein

- Stadt und Landkreis Würzburg -

Ab dem 15. März 2022, gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dies bedeutet, dass medizinische und pflegerische Einrichtungen verpflichtet sind, ihr zuständiges Gesundheitsamt über die beschäftigten Personen zu benachrichtigen, die weder vollständig geimpft sind, noch als genesen gelten. Die Maßnahme dient dem Schutz von gefährdeten Personengruppen.

 

Mitarbeitende, die über ein ärztliches Attest verfügen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, sind von der Melderegelung ausgenommen.

 

Meldeportal ist im Regelfall zu verwenden

Das Bayer. Gesundheitsministerium stellt für diese Meldungen das bayernweite Meldeportal „BayImNa“ zur Verfügung. Darauf weist das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg nun hin.

 

Das Meldeportal ist im Regelfall zur Meldung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu verwenden, da es eine sichere und unbürokratische Datenübermittlung darstellt. Im Ausnahmefall kann alternativ eine postalische Ersatzmitteilung vorgenommen werden.

 

Zu finden ist das Meldeportal unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmeldung/ und bietet laut dem Bayer. Gesundheitsministerium unter anderem den Vorteil, dass eine geprüfte und sichere Übermittlung der Daten, auch für mehrere Personen gleichzeitig, möglich ist.

 

Gesundheitsamt fordert zur Vorlage der Nachweise über Meldeportal auf

Die Aufforderung der Einrichtungen zur Meldung des genannten Personenkreises erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt. Dabei wird der Einrichtung auch der entsprechende Link bzw. QR-Code zur Vorlage der Nachweise mitgeteilt. Erst danach können Einrichtungen die Dokumente im Meldeportal hochladen.