AWO-Doppelspitze Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl fordern anlässlich der heute veröffentlichten Dunkelfeldstudie Verdoppelung der Mittel im Bayerischen Haushalt 2027 für Gewalthilfesystem in Bayern – Umsetzung des Gewalthilfegesetzes liegt bei den Ländern
München: „Die Ergebnisse der heute veröffentlichen Dunkelfeldstudie zeigen deutlich: Die größte Gefahr für Frauen und ihre Kinder lauert in den eigenen vier Wänden. Damit sie auch in Bayern die Hilfe erhalten, die sie dringend benötigen, ist es zwingend notwendig, die bislang in den Haushalt des Freistaats für 2027 eingestellten Mittel für die Finanzierung von Frauenhilfeeinrichtungen nach dem Gewalthilfegesetz deutlich anzuheben“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern. Um das aktuelle Angebot aufrecht erhalten zu können, sei eine Verdoppelung der Mittel nötig. Um das Angebot bedarfsdeckend auszubauen, wäre ein noch deutlicherer Aufwuchs erforderlich.
Anlass für diese Forderung ist unter anderem die Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit von Männern und Frauen, die bundesweit durchgeführt und heute vorgestellt worden ist. Laut der zugrunde liegenden Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind in Bayern in 2024 exakt 18.528 Fälle partnerschaftlicher Gewalt – 14.409 Opfer, also mehr als drei Viertel, waren weiblich – verzeichnet worden, die Dunkelziffer ist höher. Laut der Dunkelfeldstudie LeSuBiA werden im Bundesschnitt weniger als fünf Prozent der Fälle überhaupt angezeigt und tauchen in der Kriminalstatistik auf. Hochgerechnet wäre also für 2024 von 370.560 Fällen partnerschaftlicher Gewalt in Bayern auszugehen.
Angesichts solcher Zahlen fordert die AWO-Doppelspitze, dass das bestehende Hilfesystem abgesichert wird und der bevorstehende Übergang in der Finanzierungsverantwortung auf die Länder lückenlos gelingt. „Die Bundesminister*innen Karin Prien und Alexander Dobrindt waren in ihrer heutigen Pressekonferenz eindeutig: Künftig liegt die Verantwortung für die Finanzierung bei den Ländern. Es wäre deshalb fatal, wenn nach dem Meilenstein Gewalthilfegesetz, das 2025 verabschiedet wurde und in dem ein Rechtsanspruch auf Beratung, Schutz und Unterkunft für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder verankert ist, der eingeklagt werden kann, das Land Bayern diesen nicht reibungslos umsetzen würde. Bayern steht in der Verantwortung für Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind“, sagen Schley und Wolfshörndl.
Zum Hintergrund: Laut Gewalthilfegesetz liegt die Finanzierungsverantwortung künftig bei den Ländern, die bisherige finanzielle Beteiligung der Kommunen fällt damit weg. Aus diesem Grund muss das Land mehr Mittel in den Haushalt einstellen als bisher, damit keine Finanzierungslücke entsteht.
Die AWO in Bayern zählt rund 50.000 Mitglieder und beschäftigt etwa 38.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen in fünf Bezirksverbänden, 81 Kreisverbänden und 495 Ortsvereinen. Darüber hinaus engagieren sich fast 12.000 Menschen ehrenamtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 2.200 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der Sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesundheitswesens tätig.

