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BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende verlängert

Aktuelle Situation in Bayern

  • Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert
  • Bayernweit werden rund drei Viertel der Anträge angenommen – Quote steigt

 

Die aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte und von den Studentenwerken in Bayern bearbeitete Überbrückungshilfe wurde für das Sommersemester 2021 bis Ende September verlängert. Studierende in pandemiebedingter Notlage können weiterhin und nahtlos die Kontoaufstockung auf 500 Euro beantragen, die nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Die sechs bayerischen Studentenwerke haben bislang rund 56.000 Anträge bearbeitet, etwa drei Viertel davon wurden angenommen, mit Abstand am häufigsten wurde der Höchstsatz von 500 Euro ausbezahlt. Insgesamt haben die Studentenwerke in ganz Bayern knapp 18,5 Mio. Euro an notleidende Studierende überwiesen. Die häufigsten Gründe für deren Notlage sind Jobverlust (47,10 %) und der Wegfall familiärer Unterstützung (32,07 %). Bei nahezu allen Anträgen handelt es sich bayernweit um Folgeanträge.

 

„Die Verlängerung der Überbrückungshilfe für das gesamte Sommersemester war ein wichtiger Schritt, den wir sehr begrüßen – auch wenn die Sachbearbeitung aufwändig ist. Gerade in der Krise sind die Studentenwerke für die Studierenden da“, so Mathias M. Meyer, Geschäftsführer des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Studentenwerke. „Die hohe Zahl der Folgeanträge zeigt, dass sich die pandemiebedingte Notlage vieler Studierender verstetigt. Sie befinden sich dauerhaft in einer prekären Lage, die sie unter den Bedingungen der Pandemie nicht aus eigener Kraft überwinden können. Die Überbrückungshilfe sichert ihnen die Zahlung von Miete oder Krankenkassenbeiträgen.“

 

Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de 

 

„Die Anträge und die Auszahlung der Überbrückungshilfe werden bei uns, wie auch in den anderen bayerischen Studentenwerken, zügig bearbeitet. Unsere Beschäftigten zeigen sich in der Bearbeitung der Überbrückungshilfe überaus engagiert“, so Michael Ullrich, Geschäftsführer des Studentenwerks Würzburg. „Allerdings sind noch immer viele Anträge unvollständig und müssen nachgebessert werden, das führt zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Hilfe.“

 

Häufigster Grund für Nachforderungen in der Bearbeitung oder die Ablehnung eines Antrags sind falsche oder unvollständige Angaben und Unterlagen. Mathias M. Meyer rät: „Wir empfehlen den Studierenden dringend, bei der Antragstellung sorgfältig vorzugehen und alle Dokumente komplett und leserlich einzureichen. Die Möglichkeit der Selbsterklärung sollte genutzt werden, um die eigene Lebenssituation nachvollziehbar darzustellen. Die Notlage und dass diese pandemiebedingt ist muss plausibel erklärt werden, beispielsweise durch den Nachweis abgelehnter Bewerbungen.“

 

Aufgrund ihrer bisherigen Erfahrung in der Sachbearbeitung geben die bayerischen Studentenwerke folgende Tipps für die Antragstellung:

  • Dokumente und Bilder leserlich und vollständig hochladen.
  • Kontoauszüge aller Konten, auf die kurzfristig Zugriff besteht, lückenlos bis zum Vortag der Antragstellung einreichen. Keine Screenshots aus Banking Apps etc. Der Kontoauszug muss übereinstimmenden Namen und IBAN enthalten und der Kontostand klar ersichtlich sein.
  • In der Selbstauskunft die pandemiebedingte Notlage schlüssig und ausführlich begründen.
  • Dokumente können ausschließlich über das Antragstool eingereicht werden, ein anderer Weg (z.B. E-Mail) ist nicht möglich. Das gilt insbesondere für Nachforderungen.

 

Weitere Informationen: www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

 

Antragstellung: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de