Soziale Netzwerke

  

Anzeige

BRK KV Würzburg

Top 1: Fingeramputation nach unerwarteter Böllerexplosion; Top 2: DRK-Erste-Hilfe-Tipps zum Jahreswechsel Was tun, wenn der Silvesterböller ins Auge geht?

Top 1: Fingeramputation nach unerwarteter Böllerexplosion

Eine schwere Handverletzung hat sich Freitagnachmittag ein Mann beim Basteln mit Feuerwerkskörpern zugezogen. Zum Einsatz im südlichen Landkreis Würzburg wurde der in Kist stationierte Rettungswagen alarmiert, mit ihm BRK Rettungsassistent Benjamin Schlerpf. Dem Patienten wurden bei dem Unfall drei Finger einer Hand amputiert. Trotz umfangreicher Suchmaßnahmen konnten die abgetrennten Fingerglieder nicht mehr gefunden werden.

 

BRK-Rettungsassistent Benjamin Schlerpf nimmt den Einsatz zum Anlass, auf die Bedeutung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verbrennungen und Handverletzungen hinzuweisen. Demnach sind kleinere Verbrennungen zu kühlen, „großflächige nicht, da sonst eine Unterkühlung droht.“ Größere Wunden solle man umgehend steril abdecken. „Werden Finger oder Fingerteile abgerissen, sollte man diese unbedingt suchen, steril verpacken und dem Rettungsdienst mitgeben“, so der Appell des Rettungsassistenten. Bei Augenverletzungen sind immer beide Augen zu verbinden, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird. „Wichtig ist es, bei ernsten Verletzungen umgehend einen Notruf über die 112 bei der Integrierten Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr abzusetzen“. Wer sich aufgrund einer leichteren Verletzung selbst in ein Krankenhaus begeben möchte, hat in Würzburg die Wahl zwischen Universitätsklinik und Juliusspital, denn an der Missio-Klinik gibt es keine unfallchirurgische Notaufnahme mehr.

 

Jens-Uwe Greiner, Leiter Rettungsdienst beim Roten Kreuz, warnt indes vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerkskörpern. „Neben Unachtsamkeit und fehlendem Gefahrenbewusstsein ist vor allem die Verwendung von verbotenen bzw. nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen Grund für Unfälle und Verletzungen. Damit das Silvesterfeuerwerk ungefährlich bleibt, rät Greiner unter anderem, sich an die Gebrauchsanweisungen zu halten, Sicherheitsabstände zu berücksichtigen und pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von brennbaren oder leicht entzündlichen Bereichen einzusetzen. „Feuerwerkskörper dürfen niemals in Hosentaschen aufbewahrt oder ein zweites Mal angezündet werden und sind unbedingt von Kleinkindern fernzuhalten“, so Greiner.

 

Die Würzburger Rettungsdienste sowie die Integrierte Leitstelle Würzburg haben sich für die Nacht zum Jahreswechsel mit Schichtverstärkungen und zusätzlichen Fahrzeugen gerüstet.

 

 

 

Top 2: DRK-Erste-Hilfe-Tipps zum Jahreswechsel Was tun, wenn der Silvesterböller ins Auge geht?

Berlin Mehr als 137 Millionen Euro geben die Deutschen für Silvesterböller aus. Es wird ausgelassen gefeiert - mitunter jedoch mit schwerwiegenden Folgen wie Handverletzungen, abgerissenen Fingern, Verletzungen am Auge oder Schädelverletzungen. Allein in der Berliner Charité mussten nach der Silvesternacht 2017/18 mehr als 40 Augenverletzungen behandelt werden - doppelt so viel wie in den Vorjahren. „Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Böllern Jahr für Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen“, warnt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. Er gibt folgende Erste-Hilfe-Tipps für den Fall, dass es doch zu Verletzungen kommt:

 

1. Verbrennungen:

Schnell reagieren! Kleinere Verbrennungen sollten gekühlt werden, großflächige nicht, da sonst eine Unterkühlung droht. Verbrennungen, die größer als die Handfläche sind, erfordern die Behandlung eines Arztes.

 

2. Handverletzungen:

Größere Wunden müssen umgehend steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust rufen Sie sofort einen Notarzt! Falls Finger oder Fingerteile abgerissen wurden, versuchen Sie, diese zu bergen und geben Sie ihn den Rettungskräften mit.

 

3. Augenverletzung

Verbinden Sie bei einer Augenverletzung immer beide Augen, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird. Wichtig ist es, bei ernsten Verletzungen umgehend die 112 zu wählen.

 

4. Alkoholvergiftung: Maßloser oder ungewohnter Alkohol-Konsum kann zu einer Vergiftung führen mit lebensgefährlichen Folgen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholgenuss zusammenbricht, muss das jedoch unbedingt ernst genommen werden. Sofort Atmung und Puls prüfen! Bleibt die Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, unbedingt einen Notarzt rufen. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Bewusstlose erbricht und die Atemwege verschlossen werden. Deshalb den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen und möglichst warm halten. In einer kalten Silvesternacht im Freien sind solche Maßnahmen wegen der drohenden Unterkühlung lebensrettend.