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Corona aktuell 26. Februar – Übersicht und Neuerungen

LANDKREIS KITZINGEN - Anbei senden wir den aktuellen Stand der Corona-Fälle sowie eine Übersicht über Betroffene Einrichtungen und einen Überblick über Neuerungen.

 

Caritas Seniorenheim St. Elisabeth Kitzingen:

Erfreuliche Nachrichten gibt es aus dem Seniorenheim. Aktuell sind alle anwesenden Bewohner der Einrichtung aus der Quarantäne bzw. Isolation entlassen. 1 Bewohnerin ist noch positiv, sie ist seit Längerem in stationärer Behandlung. Eine Mitarbeiterin befindet sich noch bis zum Wochenende in Isolation.

Insgesamt waren dort 46 Bewohner und 22 Mitarbeiter mit Corona infiziert. 14 Bewohner sind verstorben.

 

Kitzingen St. Martin-Schule:

Ein Schüler ist positiv, die Klasse ist bis 8. März in Quarantäne.

 

Schwarzach Kindergarten:eine Mitarbeiterin ist positiv, 6 Kinder sind als KP1 bis 5. März in Quarantäne.

 

Neuerungen durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:

Positive Fälle in Schulen:

Die so genannte Kohortenisolation (alle Mitschüler gehen pauschal 5 Tage in Quarantäne, nach 5 Tagen war Freitestung möglich) in Schulen wird nicht fortgeführt. Stattdessen erfolgt durch das Gesundheitsamt eine Risikobewertung. Anhand dieser Bewertung werden die Schüler ggf. als KP1 eingestuft und gehen für 14 Tage in Quarantäne. Für die Einstufung als Kontaktperson sind die bekannten Hygieneregeln maßgeblich – insbesondere Mund-Nasen-Bedeckung, Abstand halten und ausreichendes Lüften. Für die Lehrer werden ebenfalls Einzelfallentscheidungen getroffen.

Bei Quarantänesituation während Prüfungsphase der Abschlussklassen dürfen die Schüler die Quarantäne für die Prüfung unterbrechen, solange das Hygienekonzept strikt eingehalten wird.

 

Kontaktpersonen:

Für Kontaktpersonen 1 ist keine Freitestung mehr an Tag 10 möglich. Stattdessen nun Freitestung an Tag 14. Auch nach einer vollständigen Impfung ist die Quarantäne erforderlich.

 

Weitere Neuerungen:

Öffnung für Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht:

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert. Demnach ist ab 1. März wieder Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 20 Abs. 4 Nr. 1-3). Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Inzidenz im Landkreis unter 100 liegt.