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Corona-Krise:

Maßnahmen der Stadt Bad Kissingen zur Förderung der Liquidität der betroffenen ansässigen Unternehmen

Die Corona-Virus-Epidemie hat nicht nur schwerwiegende Folgen für die Menschen auf der ganzen Welt und bei uns in Bayern, die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

 

In Anlehnung an das vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Maßnahmenpaket der Bundesregierung und die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus wird die Stadt Bad Kissingen nachfolgende Maßnahmen umsetzen, um die Liquidität bei den ansässigen betroffenen Unternehmen zu verbessern:

a) Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Stadt Bad Kissingen wird die Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Auf die üblichen Stundungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat wird verzichtet, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Epidemie ursächlich ist. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird. Ein schriftlicher Antrag (gerne per Mail an steueramt@stadt.badkissingen.de) mit dem Hinweis auf die Corona-Epidemie reicht hierzu aus.

b) Auf Antrag (schriftlich oder per Mail) werden Vorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.

c) Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

 

Für Rückfragen steht das Steueramt der Stadt Bad Kissingen selbstverständlich gerne unter der Telefonnummer 0971/807-1130 oder unter steueramt@stadt.badkissingen.de zur Verfügung.