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Corona-Überbrückungshilfe des Bundes kann ab sofort beantragt werden

Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel ruft Unternehmer auf, Beantragung von Corona-Überbrückungshilfe zu prüfen

Bad Kissingen: Betriebe können ab dem 10. Juli die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beantragen. Für die Monate Juni bis August 2020 können Leistungen von maximal 150.000 Euro in Anspruch genommen werden. Es gilt nachzuweisen, dass der Umsatz der Monate April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.  

 

„Bitte prüfen Sie für sich und Ihr Unternehmen, ob die Fördermöglichkeiten in Frage kommen“, ruft Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel Bad Kissingens Unternehmen und Betriebe auf, wenn möglich die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes, wenn möglich, in Anspruch zu nehmen. Seit dem 10. Juli können kleine und mittelständische Unternehmen über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Außerdem dürfen die Unternehmen Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.  

 

„In Bad Kissingen sind von den Schließzeiten, Stornierungen und Umsatzausfällen besonders die Gesundheits- und Tourismus- sowie Kulturbranche betroffen gewesen“, weiß Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel zu berichten und weißt explizit daraufhin, dass die Überbrückungshilfe ein branchenübergreifendes staatliches Förderprogramm mit einem Volumen von 2,5 Milliarden Euro sind. Konkret übernimmt der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der Fixkosten. Der nichtzurückzuzahlende Zuschuss liegt je nach Umsatzeinbruch zwischen 40 und 80 Prozent der Fixkosten. Es werden beispielsweise übernommen: Teile der Miete oder Pacht, Zins- und Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungskosten und Kosten für Auszubildende sowie Steuerberater. Die Umsatzausfälle und Fixkosten müssen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.   

 

Die Antragsfristen Enden am 31. August 2020. Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Zuschüsse liegt auf Landesebene. Alle relevanten Informationen erhalten Interessierte auf der Website des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.stwmi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona