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Coronavirus – Eheschließungen unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich

Schweinfurt: Die aktuelle Lage erfordert derzeit einige Einschränkungen, aber auch flexible Handlungsweisen. So können Eheschließungen doch weiterhin stattfinden, allerdings unter besonderen Voraussetzungen:

 

· Es darf nur das Brautpaar (falls nötig auch ein Dolmetscher), aber keine Zeugen oder Gäste anwesend sein

· Im Sinne des Gesundheitsschutzes beschränken sich die Standesbeamten auf die reine Amtshandlung, eine persönliche Ansprache findet nicht statt

· Der Mindestabstand von den Brautleuten zu den Beschäftigten des Standesamtes von 1,50 m muss eingehalten werden

· Ein eventuell geplanter Sektempfang im Anschluss an die Trauung kann nicht stattfinden

 

Weiterhin ist es natürlich möglich, Hochzeitstermine zu verschieben und/oder bereits reservierte Termine abzusagen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Schweinfurt (<link _blank>standesamt@schweinfurt.de oder 514450).