Schweinfurt
Ab Montag, den 11. Oktober 2021 gibt es für die meisten Bürger, die sich gegen eine Corona-Schutzimpfung entschieden haben, keinen Anspruch mehr auf kostenlose Coronatests. Nachdem grundsätzlich allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte, sieht der Bund keine Veranlassung mehr, die Testkosten auch weiterhin zu übernehmen.
Kostenpflichtig werden die Tests aber nicht für alle Personen. Zunächst bis zum 31.12.2021 erhalten weiterhin einen kostenlosen Schnelltest:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine 18 Jahre alt sind
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten
- Schwangere sowie bis 10.12.2021 auch Stillende bzw. vormals Schwangere
- Studierende, die mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen das SARS-Cov-2-Virus geimpft wurden
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
- Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.
Darüber hinaus bleiben Testungen von Kontaktpersonen nach § 2 der Testverordnung und Testungen von Verdachtspersonen nach § 3 der Testverordnung bzw. zur Vorbeugung von Infektionen nach § 4 der Testverordnung kostenfrei.
Wichtig: Alle Personen müssen symptomfrei sein. Treten Symptome auf, ist der Besuch eines Arztes (nach vorheriger Terminvereinbarung und Hinweis auf die Symptome) notwendig. Die Kosten werden dann über die Krankenversicherung abgerechnet.
Das Testangebot des Bundes hat der Freistaat Bayern erweitert, indem auch Besucher und Beschäftigte von Einrichtungen, wie stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder stationären Behinderteneinrichtungen, kostenlose Schnelltests erhalten. Bis 30.11.2021 auch alle Studierende ohne Einschränkung. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass keine Krankheitssymptome vorliegen dürfen.
Einzige Ausnahme von der Symptomfreiheit ist das weiter bestehende kostenlose Schnelltestangebot für leicht symptomatische Kinder sowie Schüler unter 18 Jahre.
Welche Nachweise sind erforderlich?
- Minderjährige müssen einen Lichtbildausweis (Personalausweis, (Kinder-)Reisepass, Schülerausweis) vorlegen.
- Die medizinische Kontraindikation muss durch ein entsprechendes Zeugnis eines Arztes oder einer vergleichbaren anerkannten ausstellenden Stelle nachgewiesen werden.
- Schwangere oder Stillende/vormals Schwangere müssen ihren Mutterpass vorlegen.
- Studierende müssen ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ggf. ihres Impfausweises nachweisen.
- Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien müssen einen von den Verantwortlichen der Studie ausgestellten Teilnahme-Nachweis vorlegen.
- Beschäftigte und Besucher der bestimmten Einrichtungen müssen einen Berechtigungsschein der Einrichtung vorlegen. Den Einrichtungen werden hierfür seitens Stadt und Landratsamt Muster zur Verfügung gestellt.
Wo kann ich mich testen lassen?
Die aktuellen Teststellen sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de/coronatest zu finden.
Wichtig:Im städtischen Schnelltestzentrum im Theater in der Roßbrunnstraßedürfen ab Montag, 11. Oktober 2021, keine kostenpflichtigen Schnelltests mehr angeboten werden. Im Schnelltestzentrum werden ab diesem Tag ausschließlich kostenfreie Schnelltests für den zuvor beschriebenen berechtigten Personenkreis angeboten.
Was kostet ein Schnelltest?
Die Kreisverwaltungsbehörden dürfen in ihren Schnelltestzentren keine kostenpflichtigen Tests anbieten. von Bund und Ländern gibt es daher keine Vorgaben bezüglich der Preisgestaltung. Es ist deshalb davon auszugehen, dass künftig der private Markt den Preis für kostenpflichtige Coronatests regeln wird. Die Stadt Schweinfurt rechnet damit, dass sich die Kosten jedenfalls zu Beginn der Kostenpflicht im Bereich zwischen 12 und 15 Euro je Test bewegen werden. Wird ein kostenpflichtiger PCR-Test benötigt (etwa zum Nachweis bei der 3G+ Regelung), liegen die Kosten deutlich höher, etwa bei 150 Euro.