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Coronavirus – Verlängerung des Alkoholverbots in der Innenstadt

Allgemeinverfügung gilt bis 28. Juli

SCHWEINFURT

Die Infektionslage in der Stadt Schweinfurt hält sich stabil unter dem Inzidenzwert von 50 (Inzidenzwert heute, 05. Juli laut Robert-Koch-Institut 11,2).

Auf Grundlage der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die Kommunen dazu auffordert, auf von ihr für gefährdet eingestuften öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot zu verhängen, bleibt das bisher gültige Alkoholverbot in der Innenstadt dennoch bestehen.

Zudem konnte nach den jüngsten Feststellungen der Stadt Schweinfurt der dort bisher regelmäßig stattfindende Alkoholkonsum durch die bisher getroffene und nun verlängerte Maßnahme spürbar reduziert werden. Auch das trägt zu einer weiteren Stabilisierung des Infektionsgeschehens bei.

Der Bereich, für den das ganztägige Alkoholverbot gilt, wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen:

Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inkl. Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Karl-Georg-Krug-Promenade, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.

Die neue Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich Mittwoch, 28. Juli.

Alle Rechtsgrundlagen sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de jederzeit einsehbar.