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Coronavirus – welche Geschäfte dürfen öffnen - Ministerium veröffentlicht Positivliste

Schweinfurt - Das Bayerische Staatsministerium hatte Anfang der Woche die Schließung der Geschäfte des Einzelhandels bekanntgegeben. Einige Regelungen ließen dabei Spielraum für Diskussionen.

 

Die Stadt Schweinfurt informiert daher darüber, dass das Ministerium folgendes veröffentlicht hat: Dienstleister und Handwerker sollen generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen. Für den Einzelhandel sind in der veröffentlichten Liste nun folgende Konkretisierungen getroffen worden:

 

Blumenläden (und Gärtnereien) dürfen geöffnet bleiben, sie fallen unter die Gartenmärkte.

 

Der Begriff "Lebensmittel" ist sehr weit auszulegen. Daher dürfen auch reine Feinkost-, Spirituosen- und Süßwarenläden etc. ihre Ware verkaufen.

 

Auch Waffenhändler erhalten die Erlaubnis zu öffnen, da sie Jägereibedarfz.B. Munition verkaufen und sie zur Tierseuchenbekämpfung notwendig sind.

 

Bei den Fahrschulen dürfen LKW Fahrschulen geöffnet bleiben, Personaltrainer dürfen Einzelstunden geben.

 

Die so genannte Positivliste soll, laut Ministerium, bei Bedarf fortgeschrieben werden. Sie ist unter dem Link

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03 /2020_03_18_positivliste_av_betriebsuntersagungengeschaefte.pdf einsehbar.

 

 

Die Stadt Schweinfurt hat auf den Inhalt der Liste keinen Einfluss. Sie informiert die betroffenen Betriebe im Rahmen der Möglichkeiten.