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Coronavirus: Wichtige Informationen im Überblick

Die Corona-Lage im Landkreis Schweinfurt

LANDKREIS SCHWEINFURT - Im Folgenden sind wichtige Informationen und Entwicklungen rund um das Coronavirus sowie zur Schutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt zusammengefasst.

 

+ + + Fallzahlen + + +

Wichtige Kennzahlen zum Coronavirus im Landkreis Schweinfurt sowie in Klammern ergänzt die Fallzahlen in der Stadt Schweinfurt: Die jeweils aktuellen Corona-Fallzahlen sowie die 7-Tage-Inzidenz stammen aus den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Meldungen werden um weitere zentrale Zahlen des Gesundheitsamts Schweinfurt ergänzt. 

Stand: (18.03.2021)

 

7-Tage-Inzidenz 58,9(112,3)

im Krankenhaus 0

in häuslicher Quarantäne 0

neu infiziert (Vergleich zum Vortag +10 (+18)

 

Seit März 2020

Fälle gesamt 3.494 (1.626)

Derzeit infizierte Personen 0

Todesfälle gesamt 109 (65)

 

Aktueller Hinweis:

Das Gesundheitsamt Schweinfurt hat am 8. März 2021 die Kontaktpersonen-Ermittlung auf die bundesweit einheitliche Software Sormas umgestellt. Aufgrund der Umstellung können derzeit einige Statistiken nicht vollumfänglich generiert werden. Die Kennzahlen stammen daher vorerst nur aus den veröffentlichten Daten des Robert-Koch-Instituts. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus werden weiterhin tagesaktuell bekannt gegeben.

 

+ + + Wichtige Informationen zur Corona-Schutzimpfung + + +

Daten zum Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt Standort:

Volksfestplatz Schweinfurt, betriebsbereit seit 23.12.2020

  • Erstimpfungen insgesamt 14.605
  • davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen 8.323
  • davon durch mobile Impfteams (auch in Krankenhäusern) 4.845
  • davon durch die Krankenhäuser selbst 1.437
  • Impfquote der Erstimpfungen (Stadt und Landkreis Schweinfurt 8,64%
  • Zweitimpfungen insgesamt 6.742
  • davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen 2.159
  • davon durch mobile Impfteams (auch in Krankenhäusern) 3.667
  • davon durch die Krankenhäuser selbst 619
  • Impfquote der Zweitimpfungen (Stadt und Landkreis Schweinfurt) ca. 4,0%
  • Impfungen insgesamt 28.347

(Stand: 15.03.2021 8 Uhr)

 

Impftermine im Impfzentrum am Volksfestplatz sowie in der lokalen Impfstelle Gerolzhofen

Seit Montag, 15. Februar 2021, ist das gemeinsame Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt am Volksfestplatz geöffnet. Die Impfstelle in Gerolzhofen in der Stadthalle ist seit Montag, 15. März 2021, in Betrieb.

 

+ + + Wichtige aktuelle Entwicklungen + + +

Sowohl am Impfzentrum Schweinfurt als auch an der Impfstelle Gerolzhofen kam es aufgrund des am Montagnachmittag (15. März 2021) vom Bundesgesundheitsministeriums verfügten Impfstopps des Impfstoffs von AstraZeneca zur kurzfristigen Absage von Impfterminen (sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen). Diese Entscheidung erfolgte aufgrund einer Empfehlung des in Deutschland für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

In Gerolzhofen waren hiervon sämtliche Termine betroffen, da hier laut dem in der Vorwoche erstellten Impfplan ausschließlich Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff für die Kalenderwoche 11 vorgesehen waren. Eine kurzfristige Umdisponierung auf einen anderen zugelassenen verfügbaren Impfstoff war nicht möglich.

 

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass ab kommenden Montag wieder in Gerolzhofen geimpft werden kann. Hierzu werden in Kürze noch weitergehende Informationen erfolgen. In welchem Umfang die Impfungen wieder aufgenommen werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

 

Wegen einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hat die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Nach Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig.

 

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Für den heutigen Donnerstag (18. März) steht deswegen eine Sondersitzung der EMA an, die im Laufe des Tages eine Empfehlung abgeben will, wie mit dem Impfstoff von AstraZeneca auf EU-Ebene weiter verfahren werden soll. Abhängig von der Einschätzung der EMA will dann die Bundesregierung am darauffolgenden Freitag (19. März 2021) über eine mögliche Aufhebung des derzeitigen AstraZeneca-Impfstopps entscheiden.

 

Weiterhin hängt der Zeitpunkt der Fortsetzung der Impfungen in Gerolzhofen davon ab, in welchen Mengen welcher Impfstoff für die kommende Woche geliefert werden wird. Üblicherweise werden die Impfpläne jeweils zum Ende der Woche (vorwiegend donnerstags) aufgrund der Mitteilung der Impfstofflieferungen für die kommende Woche erstellt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat das Landratsamt und die Stadt Schweinfurt jedoch am Mittwoch (17. März) darüber informiert, dass sich aufgrund der aktuellen Aussetzung der Verimpfung des Impfstoffs von AstraZeneca die Zuweisung der Impfstoffe für die kommende Woche verzögern wird. Stadt und Landratsamt müssen daher abwarten, bis das Staatsministerium weitere Informationen bekanntgibt. Erst dann kann der Impfplan für die nächste Woche erstellt werden.

 

Allgemeine Informationen zum Stand der Impfungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt:

Insgesamt wurden in Stadt und Landkreis Schweinfurt seit Impfbeginn am 27. Dezember 2020 21.347 Impfungen verabreicht, davon waren 14.605 Erstimpfungen. Die Impfquote liegt bei den Erstimpfungen aktuell bei 8,64 %, bei den Zweitimpfungen bei 4,0 % (Stand: 15.03.2021). 5.636 über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt haben (Stand: 15.03.2021) bereits eine Erstimpfung erhalten.

Die Einrichtung der lokalen Impfstelle ab dem 15. März in Gerolzhofen hat zur Folge, dass eine Zuordnung fixer Postleitzahlbereiche zu dieser Impfstelle erfolgt. Das heißt, dass Personen, die dem zugeordneten Postleitzahlbereich angehören, den ihnen zugeteilten Termin nur in der betreffenden lokalen Impfstelle wahrnehmen und nicht selbst entscheiden können, ob sie stattdessen das Impfzentrum am Volksfestplatz in Schweinfurt aufsuchen. Im konkreten Fall Gerolzhofen betrifft dies alle Gemeinden, die der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen angehören. Durch die Aufteilung der Impfstoffe anhand des Einwohnerschlüssels ist sichergestellt, dass es weder Nachteile noch Vorteile für die Impfstelle Gerolzhofen gibt.

 

Ab voraussichtlich April 2021 rechnet das Landratsamt mit sich weiter verstetigenden Impfstofflieferungen und – im Vergleich zu jetzt – in deutlich größerer Menge. Zu diesem Zeitpunkt ist auch geplant, dass über die Impfstelle Gerolzhofen hinausgehend weitere lokale Impfstellen im Landkreis verwirklicht werden können. Ebenso ist für diesen Zeitraum seitens der Staatsregierung auch die Einbindung der Hausärzte in Impfungen avisiert.

 

Zu den Impfstellen allgemein: Es wurde versucht, ein bürgerfreundliches Konzept zu entwickeln, bei dem Fahrtwege zu den Impfstellen möglichst kurzgehalten wurden.

Bei der Einteilung wurde auf räumliche Zusammenhänge geachtet und bestehende Gemeinschaften wurden beibehalten, dadurch entstand zum Beispiel eine größere Impfstelle in der Stadt Gerolzhofen. .

 

 

+ + + Hinweise zur Registrierung für einen Impftermin + + +

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Möglichkeit 1:Online-Registrierung für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern

Über die Seite www.impfzentren.bayern können sich alle impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger Bayerns für einen Impftermin registrieren lassen. Je nach Prioritätsstufe werden die dort registrierten Personen kontaktiert, sobald für sie ein Impftermin ermöglicht werden kann. Wie schnell die Terminvergabe erfolgt, hängt von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.

 

Möglichkeit 2: Telefon-Hotline des Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt

Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt können sich für einen Impftermin registrieren lassen, indem sie die Hotline des gemeinsamen Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt anrufen. Die Telefonnummer lautet 0800-8772834. Sie sollte nur von Impfberechtigten der höchsten Prioritätsstufe genutzt werden. Auch hier hängt die verlässliche Terminvergabe von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.

 

Wichtig: Beide Wege der Registrierung führen zum gleichen Ziel. Vermeiden Sie also unbedingt, sich sowohl online anzumelden und die Hotline anzurufen.

 

Für eine erfolgreiche Registrierung genügt es, wenn Sie sich entweder online anmelden oder die Telefon-Hotline nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Weg (bevorzugt die Online-Registrierung, da Sie damit eine Überlastung der Telefonleitungen vermeiden und somit den Umstand umgehen, in einer Telefon-Warteschleife zu landen).

 

Bitte halten Sie die Telefonleitungen frei für Bürgerinnen und Bürger, die womöglich nicht über eine Internetverbindung verfügen oder sich mit der Online-Registrierung altersbedingt eventuell schwertun.

Zu beachten ist, dass es keine Bevorzugung einer Person gibt, egal ob diese sich online oder telefonisch registriert hat. Eine Kategorisierung erfolgt lediglich durch die Einordnung der Impfwilligen in eine Prioritätsgruppe. Die Kategorisierung folgt dem Prinzip „Wer am stärksten gefährdet ist, wird zuerst geimpft“. Derzeit wird aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Impfstoffes nur die Gruppe 1 (höchste Priorität) geimpft.

 

Dieser gehören an:

• Über 80-Jährige

• Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind

• Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten

• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten

• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)

 

Informationen zur Impfterminregistrierung: 25.581 Menschen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt sind derzeit für einen Impftermin registriert (Stand: 24. Februar 2021). Zwischenzeitlich hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das zur Registrierung genutzte System nachgebessert - so können sich nun auch bis zu 5 Personen über eine E-Mail-Adresse registrieren.

 

+ + + WICHTIG + + +

Die für die Impfung relevanten Dokumente sollten auf keinen Fall im Vorfeld an das Impfzentrum, an das Gesundheitsamt, an das Landratsamt oder an eine andere Stelle verschickt werden.

 

Folgende Dokumente müssen erst am Tag der Impfung mitgebracht werden:

  • Nachweis der Terminbestätigung
  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Impfausweis (falls vorhanden)
  • wichtige Nachweise wie Herzpass, Diabetikerausweis, etc. (falls vorhanden)
  • Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnesebogen (am Tag des Termins mitbringen, nicht vorab verschicken)
  • Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19

 

Ergänzend können Sie sich folgende Dokumente herunterladen:

Einwilligungsbogen des Betreuers / der Betreuerin

 

Hinweis: Die Wartezeiten vor dem Impfzentrum, sowie im Wartebereich selbst sollen optimiert werden. Hier kam es am ersten Tag zu einem erhöhten Personenaufkommen. Das Team des Impfzentrums bittet alle Bürgerinnen und Bürger erst wenige Minuten vor dem eigentlichen Termin zum Impfzentrum zu kommen, um unnötiges Anstehen in der Schlange vor dem Impfzentrum zu vermeiden.

 

+ + + Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen + + +

Wöchentliche Auswertung: Im Erfassungszeitraum 18. Februar bis 24. Februar 2021 fanden im Testzentrum Schweinfurt sowie in der Zweigstelle Gerolzhofen nach Angaben des beauftragten Testlabors Eurofins insgesamt 1.511 Corona-Testungen statt, 29 davon waren positiv.

Bitte beachten: Bei der angegebenen Zahl der Testungen sind nur die vom Eurofins-Labor erfassten und ausgewerteten Tests berücksichtigt. Nicht erfasst werden im Testzentrum die Tests, die zum Beispiel bei Hausärzten, in Krankenhäusern oder Seniorenwohnheimen durchgeführt werden.

 

Für das Testzentrum Schweinfurt sind die Johanniter-Unfall-Hilfe Schweinfurt und der Arbeiter-Samariter-Bund Schweinfurt verantwortlich. Der Betrieb der Zweigstelle Gerolzhofen sowie die Telefon- und Terminkoordination obliegt dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Schweinfurt.

Die kostenlosen Corona-Tests an den Testzentren Schweinfurt und an der Zweigstelle Gerolzhofen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

 

Eine Terminvereinbarung ist online möglich unter www.corona-test-schweinfurt.de sowie telefonisch unter der Telefonnummer 09721-9490474 (Mo–Fr von 9 – 13 Uhr).

 

Wichtig: Symptomatische Personen werden NICHT an den Testzentren getestet.

 

Die Adressen des Testzentrums sowie der Zweigstelle lauten:

Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt

Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Straße/Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen, Drive-In Station (kann auch ohne PKW genutzt werden).

 

Weitere Informationen sind online abrufbar unter der Website www.corona-test-schweinfurt.de

 

+ + + Häufig gestellte Fragen + + +

Weitere hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Coronavirus, zur Schutzimpfung oder zu den aktuell gültigen Allgemeinverfügungen sind online abrufbar, zum Beispiel über die Website des Landratsamts Schweinfurt www.landkreis-schweinfurt.de, über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de sowie über die Website des RKI <link http: www.rki.de>www.rki.de.

 

+ + + Wichtige Entwicklungen im Überblick + + +

Die Bayerische Staatsregierung hat sich am Donnerstag, 11. Februar 2021, auf erste Änderungen der derzeit gültigen Corona-Maßnahmen geeinigt. Unter anderem ist seit Montag, 22. Februar 2021, in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie in allen Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht - mit Mindestabstand und Beachtung der Maskenpflicht - erlaubt. Weiterhin müssen Lüftungskonzepte eingehalten werden. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten bleibt es bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.

 

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ebenfalls seit Montag, 22. Februar 2021, geöffnet. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Einrichtungen geschlossen.

 

Friseursalons dürfen unter den geltenden Hygieneauflagen und Zutrittsbeschränkungen ab Montag, 1. März 2021, wieder öffnen. Für Kunden und Personal besteht eine FFP2-Maskenpflicht.

 

Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre (22 Uhr bis 5 Uhr) in Zukunft nur in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tage-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre. Weitere Maßnahmen können in ganzer Form nachgelesen werden im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Februar 2021 unter www.bayern.de

 

Weiterhin gilt seit dem 23. Januar 2021 ein Alkoholverbot in der Stadt Gerolzhofen für den Marktplatz sowie – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche (sog. Steigerwald Dom) umschließen – die Marktstraße sowie die Kirchgasse. In der Marktgemeinde Werneck wird der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit für den Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße untersagt.

 

Aufgehoben im Landkreis Schweinfurt ist die Besuchsbeschränkung auf eine Person in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Dies gilt nicht für Alten- und Pflegeheime, hier bleiben durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung alle gültigen Regelungen, auch die Besuchsregelungen, bestehen.

 

Zu beachten ist auch, dass Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften durch ihr Hausrecht eigene Regelungen treffen können. Bitte informieren Sie sich vor Besuch in der jeweiligen Einrichtung über die genauen Regelungen vor Ort.

 

Weiterhin gilt: Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese Maßnahme ist von der Bayerischen Staatsregierung mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen worden.

 

Die für die Ladengeschäfte geltenden Regelungen wurden mit wenigen Ausnahmen seit Montag, 25. Januar 2021, für das Landratsamt Schweinfurt, das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und für die Kompostanlage Gerolzhofen übernommen. Seit diesem Datum ist daher ein Zutritt zu den Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher nur noch mit FFP2-Schutzmaske möglich. Für Mitglieder der Kreisgremien, für Handwerker sowie für Lieferanten besteht ebenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht gänzlich befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

+ + + Wichtige Ansprechpartner und Rufnummern + + +

Bitte beachten: Geänderte Erreichbarkeit des Gesundheitsamts

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Gesundheitsamts Schweinfurt sind unter der Telefonnummer 09721-55-745 oder per E-Mail an ga-anmeldung@lrasw.de erreichbar.

Die Hotline ist montags bis mittwochs, von 8 Uhr bis 16 Uhr besetzt, donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

 

Fragen zum gemeinsamen Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt werden nur über die Hotline des Impfzentrums beantwortet. Die Nummer lautet 0800 - 8772834 (Mo-Fr, 8 - 16.30 Uhr).

 

+ + + Gut zu wissen + + +

Alle Informationen rund um das Coronavirus, speziell für Unternehmen im Landkreis Schweinfurt, finden Sie online über die Homepage der Wirtschaftsförderung. Zudem finden sich viele hilfreiche Informationen für Kulturschaffende im regelmäßig erscheinenden Kultur-Newsletter des Regionalmanagaments unter www.landkreis-schweinfurt.de/kultur

 

Allgemeine Fragen rund um das Coronavirus in Bayern werden über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung beantwortet. Diese ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089-122 220 zu erreichen.

 

Online stehen ebenfalls eine Fülle an Informationen zur Verfügung, zum Beispiel auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/coron