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Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Kitzingen informiert

Schuleingangsuntersuchungen beginnen wieder

Landkreis Kitzingen  Ab 02. Juni 2020 beginnt das Gesundheitsamt Kitzingen wieder mit den Durchführungen der Schuleingangsuntersuchung. Eine entsprechende Einladung erfolgt seitens des Gesundheitsamtes wie üblich in schriftlicher Form an die Eltern.

 

Das Gesundheitsamt bittet die Eltern und Kinder für die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung um die Einhaltung der derzeit geltenden Hygieneregeln. Dazu gehören unter anderem gründliche Händehygiene, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (diesen bitte selbst mitbringen) und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 bis 2 Meter zu anderen Personen.

 

Des Weiteren teilt das Gesundheitsamt mit, dass für die Untersuchung nur ein Personensorgeberechtigter mit dem zu untersuchenden Vorschulkind eingeladen wird und anwesend sein kann. Der oder die begleitende Personensorgeberechtigte und das zu untersuchende Kind müssen, um den Termin wahrnehmen zu können, symptomfrei sein, dürfen also keinerlei Erkältungszeichen aufweisen. Falls dies nicht gegeben ist, wird auch um kurzfristige, telefonische Absage des Termins beim Gesundheitsamt Kitzingen gebeten.

 

Wenn bei fehlender Vorsorgeuntersuchung U9 eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt werden muss, wird ebenfalls um eine kurze Kontaktaufnahme gebeten, um das Schuleingangsscreening und die ärztliche Untersuchung reibungslos planen zu können. Geschwisterkinder können derzeit, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, nicht zur Untersuchung mitgebracht werden. In Ausnahmefällen, wenn z.B. ein Dolmetscher für die Untersuchung benötigt wird, bittet das Gesundheitsamt um vorherige telefonische Absprache.

 

Auf Grund der Schuleingangsuntersuchung sind keine Ausnahmen von angeordneten Quarantänezeiten im Rahmen der COVID-19 Pandemie möglich.

Sollte der Termin für die Schuleingangsuntersuchung in eine bestehende häusliche COVID-19 Quarantänezeit der Familie fallen, bittet das Gesundheitsamt umgehend um telefonische Rücksprache, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ebenfalls bittet das Gesundheitsamt um Verständnis, wenn auf Grund von unvorhergesehenen Veränderungen im Rahmen der COVID-19 Pandemie Termine abgesagt werden müssen.