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Das Veterinäramt informiert

Wildvogel-Geflügelpest - auch im Landkreis Kitzingen bestätigt

LANDKREIS KITZINGEN -Wie bereits in mehreren Landkreisen Bayerns ist die Geflügelpest nun auch in der Wildvogelpopulation des Landkreises Kitzingen nachweislich angekommen. Vergangenen Donnerstag wurde der erste Fall bei einer Nilgans bestätigt.

 

Das Veterinäramt ruft daher dringend auf, die bereits seit Anfang März aufgrund der Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis ernst zu nehmen. Es gelten weiterhin die in der Allgemeinverfügung vom 16.03.2021 veröffentlichten Schutzmaßnahmen, unter anderem ist alles Geflügel so unterzubringen, dass jeglicher Kontakt zu Wildvogeln unterbunden ist, also in geschlossenen Ställen bzw. Ausläufen mit wasserdichten Dächern und Seitenbegrenzungen, die ein Eindringen von Wildvögeln sicher verhindern. Keinesfalls darf dem Hausgeflügel Oberflächenwasser zum Tränken oder als Badewasser zur Verfügung gestellt werden, da dieses über eine unweigerlich vorhandene Kontamination zum Beispiel durch Kot von Wildvögeln ein sehr hohes Infektionsrisiko birgt.

 

Noch greifen mit der Aufstallungspflicht durch die nachgewiesene Wildvogel-Geflügelpest im überwiegenden Teil des Landkreises vergleichsweise milde Restriktionen. Um so wichtiger ist es jedoch, ein Übergreifen auf Hausgeflügelbestande wirksam zu verhindern. Sollte in einem Hausgeflügelbestand die hochpathogene Virusvariante H5N8 nachgewiesen werden, drohen wesentlich einschneidendere Maßnahmen durch die Einrichtung von Sperr- und Beobachtungsgebieten. Dabei entstehen teilweise nicht unerhebliche wirtschaftliche Einbußen auch für Kleinbetriebe, wie bereits in den im westlichen Landkreis durch den Ausbruch im Landkreis Würzburg betroffenen Gemeinden. Beispielweise ist jegliche Abgabe von Eiern oder Geflügelfleisch aus den in Restriktionszonen liegenden Betrieben zum Beispiel auch Direktvermarktern untersagt.

 

Im Bestand eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers wurde am 22.03.2021 der Ausbruch der HPAI amtlich festgestellt, so dass alle Tierhalter, die Geflügel von diesem Händler bezogen haben als Kontaktbetriebe betrachtet werden müssen. Sollten Sie im Zeitraum vom 28. Februar bis 23. März Tiere vom „Geflügelhof Schulte“ aus Delbrück-Westenholz gekauft haben, melden Sie sich bitte umgehend beim Veterinäramt, Kontakt 09321-928 3403.