Kitzingen --- Bereits seit September 2023 gibt es auch für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kitzingen die Möglichkeit, sich vor Ort zum Thema Eingliederungshilfe beraten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Leistungen für Menschen mit Behinderung.
Doch was ist Eingliederungshilfe eigentlich genau und welche Leistungen verbergen sich dahinter?
Eingliederungshilfe lässt sich grob in drei Bereiche einteilen: Leistungen…
- der sozialen Teilhabe,
- der Teilhabe am Arbeitsleben und
- der Teilhabe an Bildung.
Unter „Leistungen zur sozialen Teilhabe“ fallen zum Beispiel Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zum Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten oder Leistungen zur Mobilität.
Im Gesetz heißt es beispielsweise zu den Assistenzleistungen: „Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen".
Konkret fällt darunter das ambulant betreute Wohnen oder die Unterbringung in einer besonderen Wohnform. Daneben gibt es noch viele andere Hilfeleistungen. Ein wichtiger Bereich ist die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Hier können sich Eltern über Fördermöglichkeiten für ihre Kinder beraten lassen. Denkbar wäre die Einzelintegration in einem Kindergarten oder die Förderung an einer Frühförderstelle. Hilfesuchende werden aber auch über die Angebote und Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern - im Kontext der Eingliederungshilfe - wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beraten.
Durch die Beratung vor Ort sollen Hürden bei der Hilfesuche abgebaut werden. Es können erste Sachfragen geklärt werden und weil die Beratung direkt von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern wahrgenommen wird, kann die Antragsstellung passgenau erfolgen. Die Beratung in Kitzingen wird einmal monatlich in den Räumen des Pflegestützpunkts angeboten. Die nächsten Termine sind am 10.06.2024 und am 08.07.2024, jeweils nachmittags zwischen 13.00 und 16.00 Uhr. Eine Beratung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, entweder über Tel.: 0931/7959-1349, über die Homepage des Bezirks Unterfranken (www.bezirk-unterfranken.de/beratung-egh) oder per Mail an beratung-eingliederungshilfe@bezirk-unterfranken.de.
Der Pflegestützpunkt befindet sich in der Oberen Bachgasse 16 in Kitzingen, in der Nähe des Landratsamtes, links neben der Einfahrt zum Parkhaus “Alte Poststraße“ (P 5 im Parkleitsystem), im Innenhof, gleich rechts (“Himmelsleiter“).
Im Pflegestützpunkt selbst können Sie sich kostenlos und neutral rund um das Thema Pflege beraten lassen. Die Öffnungszeiten sind: Mo., Di., Mi. und Fr. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Do. von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Tel.: 09321 5250.

