Soziale Netzwerke

  

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Der Staat lässt die Bürger in dieser schwierigen Wirtschaftssituation, die auf uns zurollt, nicht allein.

Das betont die SPD-Vorsitzende Julia Stürmer-Hawlitschek in einer Pressemitteilung gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Ortsvereins Hochfeld – Deutschhof Christopher Richter, der auch Fachanwalt für Sozialrecht ist.

 

Selbständige, Arbeiter und Arbeitnehmer, die sich ab März arbeitslos melden und in Hartz IV fallen, erhalten aufgrund der Kabinettsvorlage des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) diverse Erleichterungen: So ist zum einen geplant, auf die Vermögensprüfung für mindestens ein halbes Jahr zu verzichten, so dass das Familienhaus in keinem Fall einen Bezug von Sozialleistungen ausschließt. Noch wichtiger ist aber, dass für neue Hartz IV-Empfänger ab März die Miete als Kosten der Unterkunft für einen Zeitraum von einem vollen Jahr in voller Höhe übernommen wird, auch wenn diese Kosten nach den Richtlinien der Stadt Schweinfurt eigentlich unangemessen hoch wären, etwa aktuell für einen Dreipersonenhaushalt mehr als 524 Euro und für ein Vier-Personen Haushalt mehr als 612 Euro an Bruttokaltmiete.

 

„Wer einen Hauskredit bedienen muss, dem aber jetzt die Arbeitslosigkeit droht, kann beim Jobcenter die Bezahlung der Zinsen, gegebenenfalls sogar in Ausnahmefällen der Tilgungsraten beantragen. Für andere Arbeitende, für die es jetzt knapp wird, die können beim Amt für soziale Leistungen der Stadt einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen“, betont Rechtsanwalt Richter.

 

Ein Lob übrig hat Richter noch für das bayerische Wirtschaftsministerium: „Einen so unbürokratisch gehaltenen Förderantrag für notleidende Unternehmen habe ich in meiner bisherigen Praxis noch nicht gesehen!” Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier kann hier downgeloaded und muss bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.

 

Richter warnt allerdings davor die Anträge zu unbekümmert und vorschnell zu stellen, da der Umsatzrückgang versichert werden muss und allzu freimütige Schätzungen ein Verfahren wegen Sozialbetrug nach sich ziehen können.

 

Wer hierzu Fragen hat, der kann am Dienstag, den 14.04.2020 von 18.00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 09721 – 7934356 anrufen und im Rahmen der Beratung in Alltagsfragen des Rechts der SPD Schweinfurt das eigene rechtliche Problem kostenfrei und vertraulich darstellen. „Aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen aufgrund von Corona ist ein persönliches Treffen in der Geschäftsstelle jedoch im Moment bis auf weiteres nicht möglich”, betont Julia Stürmer-Hawlitschek.