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Derzeit kein Anlass für Führerscheinumtausch

Information der Führerscheinstelle des Landratsamtes Kitzingen

 

Landkreis Kitzingen: Durch Medienberichte in den vergangenen Tagen, wonach alte Führerscheine umgetauscht werden müssen, haben sich die Nachfragen im Landratsamt verstärkt. Wie Sandra Weiss, die zuständige Sachgebietsleiterin, jedoch erklärt, befindet sich die Einführung eines stufenweisen Pflichtumtausches erst im Gesetzgebungsverfahren.

 

Nach einem aktuellen Bundesratsbeschluss sollen zuerst die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre Führerscheine bis 19.1.2022 umtauschen. Der weitere Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen bzw. nach Ausstellungsdatum des Führerscheins und soll bis 2033 abgeschlossenen sein.

 

Betroffen sind vor 2013 ausgestellte und damit noch nicht befristete Führerscheine. Sie behalten aktuell jedoch ihre Gültigkeit und es besteht kein Grund, sie gegen einen befristeten Scheckkartenführerschein umzutauschen.


Ob und wann der Bundesratsbeschluss von der Bundesregierung umgesetzt wird, ist im Moment nicht absehbar. Ein Umtausch wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins ist daher derzeit nicht nötig.

 

Sobald neue und vor allem verbindliche Informationen vorliegen, wird das Landratsamt über Presse und Internet darüber informieren.

 

Die Fahrerlaubnis selbst ist von der geplanten Rechtsänderung übrigens nicht betroffen, lediglich die Führerscheindokumente sollen, ähnlich wie Pässe, regelmäßig erneuert werden.