München - Würzburg: Die Staatsregierung reagiert mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes auf die Belange von Studierenden in der Corona-Krise. Corona hat auch viele Studierende in finanzielle Notlagen gebracht und die Hochschulen sind über Nacht zum Online-Betrieb übergegangen, was Lehrende und Studierende vor große Herausforderungen stellt.
Die DGB-Jugend Unterfranken und die DGB-Jugend Bayern äußern Lob, aber auch Bedenken an dem geplanten Gesetz, das in der Zweiten Lesung beschlossen werden soll: "Wir begrüßen ausdrücklich die geplanten Änderungen zur Verlängerung der Regelstudienzeit, die Auswirkung auf den Bezug des BAföG hat. Positiv sehen wir außerdem die Verlängerung von Fristen und die Möglichkeit, das Studium bereits vor dem Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen beginnen zu können. Der Landtag bietet den Hochschulen damit Instrumente, um den durch die Corona-Krise bedingten Druck auf eng getaktete Studienpläne zu mindern", sagt Anna Kroll Jugendsekretärin der DGB-Jugend Unterfranken.
Kroll weiter: "Den weiteren vorgeschlagenen Änderungen an der Wahlordnung und den Regelungen zu Online-Prüfungen stehen wir aber kritisch gegenüber. Wir sind gegen kurzfristige Änderungen an der Wahlordnung der Hochschulen. Es handelt sich dabei um weitreichende Eingriffe in die Demokratie- und Mitbestimmungsinstrumente der Hochschulen. In der Kürze der Zeit und unter den aktuellen Bedingungen gab es keine Möglichkeit für die Studierendenvertretungen, sich dazu ausreichend zu positionieren und gehört zu werden."
Online-Prüfungen via Webcam als Dauerlösung über die Zeit des Corona-Sonderbetriebs der Hochschulen hinaus lehnt die DGB-Jugend ab: Zu viele Faktoren seien ungeklärt, wie zum Beispiel die Vergleichbarkeit von Prüfungsbedingungen und die Gefahr schlechterer Bedingungen als in Präsenz.
"Studierende wohnen und arbeiten häufig sehr beengt. Wenn der private (Schlaf-)Raum zusätzlich zum Prüfungsraum wird, ist eine immer weiter zunehmende Vermischung von Arbeit und Privatleben die Folge. Das kann die psychische Belastung während des Studiums nochmals erhöhen", erklärt Svenja Thelen, Bezirksjugendsekretärin der DGB-Jugend Bayern. "Dazu kommen unsere ausdrücklichen datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Überwachung der Prüflinge, besonders solange die zugehörige Rechtsverordnung noch nicht erlassen wurde. Zwar erkennen wir die mögliche Notwendigkeit des angedachten neuen Art. 106a zur Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Zusammenhang mit den Online-Prüfungen an, eine solche Regelung darf aber keinesfalls länger als unbedingt notwendig in Kraft sein."
Kroll ergänzt: "Wir Studierende haben ein Recht auf privaten Raum und ein Recht auf gute Arbeits- und Prüfungsbedingungen vor Ort an unserer Hochschule. Um die Privatsphäre zu wahren, wäre es zum Beispiel denkbar, Online-Prüfungen in den Räumen der Hochschule abzulegen. Grundsätzlich fordern wir aber eine zeitliche Beschränkung der Online-Prüfungen und die Koppelung dieser Maßnahmen an die Corona-Maßnahmen der Staatsregierung!"