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DGB: Mini-Jobs sozial absichern

Corona legt Probleme frei

KITZINGEN

Ob Rentner*innen mit geringer Rente, Studierende die ihr Studium selbst finanzieren müssen, oder gering entlohnte Beschäftigte die auf einen Hinzuverdienst angewiesen sind. Tausende Minijobberinnen und Minijobber haben in Folge der Corona- Pandemie ihre Einkünfte aus den Minijobs vollständig verloren.

 

Im Landkreis Kitzingen sank die Anzahl der angebotenen Minijobs innerhalb eines Jahres um 600 auf 8.200 Minijobs Ende 2020. Betroffene, die im Lockdown zum Beispiel durch die Schließung von Geschäften, Restaurants und anderen Dienstleistungsbetrieben ihrem Minijob nicht nachgehen konnten, bleiben ungezählt, weil sie nicht einmal in ihrer „Kurzarbeit“ erfasst werden. Denn Minijobs bieten keine soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Ihnen bleibt nur der Gang zum Sozialamt bzw. zum Jobcenter um Hartz IV zu beantragen.

 

„Gerade die Arbeitnehmer*innen, deren Einkommen am niedrigsten ist, bleibt die soziale Absicherung bei Arbeitsausfall komplett verwehrt. Das kann so nicht bleiben!“, sagt Kitzingens DGB Kreisvorsitzender Sebastian Braun.

 

Dem vermeintlichen Vorteil eines Brutto-für-Netto-Verdienstes ohne die Entrichtung von Sozialbeiträgen stehen Niedriglöhne und Altersarmut gegenüber. Vor allem Frauen wird durch diese Fehlanreize die Möglichkeit einer eigenständigen Existenzsicherung verwehrt. Minijobs sind ein Relikt anderer Zeiten und müssen dringend reformiert werden“, forderte Frank Firsching, Regionsgeschäftsführer des DGB Unterfranken.

 

Der DGB kritisiert wegen seiner gravierenden Nachteile für Beschäftigte schon lange das „System Minijob“ und setzt sich für eine Umwandlung aller Minijobs in sozial abgesicherte Beschäftigung ein.