Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,
zur Stadtratssitzung am 21.07.20 bitten wir um Beantwortung folgender Anfrage.
Wie Ihnen bekannt ist, findet sich im Pflichtenheft der Kommunen die Vorschrift aus dem § 93 SGB IV. Dort werden die Versicherungsämter verpflichtet in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, so auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, Auskunft zu erteilen.
Sie sind verpflichtet, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen zu nehmen und diese inklusive eventuell erforderlicher Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiter zu leiten. Wenn der Versicherungsträger es verlangt, haben die Mitarbeiter der Versicherungsämter Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls Beweismittel zur Belegung der Sachverhalte beizufügen.
Auf der Homepage der Stadt Schweinfurt werden diese Unterstützungsleistungen des Versicherungsamtes entsprechend dargestellt und beworben: www.schweinfurt.de/rathauspolitik/buergerserviceportal/stichwortverzeichnis-a-z/4698.Leistungen.html
Doch faktisch werden die Beratungsleitungen seit Monaten nicht erbracht. Beispielsweise werden seit etwa einem halben Jahr keine Rentenberatungstermine mehr vergeben. Dafür verweist das Versicherungsamt der Stadt Schweinfurt die Ratsuchenden an die Rentensprechstunde des DGB, bzw. persönlich an die DRV-Rentenberater des DGB. Es ist schon vorgekommen, dass die Stadt Schweinfurt die Wohnadressen der ehrenamtlich tätigen Rentenberater an die Ratsuchenden weitergibt und diese dann unangemeldet an der Haustüre des Rentenberaters stehen.
Anfrage:
Unabhängig von diesem untragbarem Verhalten stellt sich die Frage warum die Stadt Schweinfurt ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Pflichtleistung vorenthält? Seit wann die Pflichtleistung nicht mehr erbracht wird? Und wann wie Abhilfe geschaffen wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Firsching Fraktionsvorsitzender
Sinan Öztürk stellv. Fraktionsvorsitzender
Andrea C. Greber Stadträtin