- München -
Als einen „Meilenstein für das regionale Metzgerhandwerk und den ländlichen Raum“ bezeichnet der Schweinfurter Landtagsabgeordnete Paul Knoblach die geplante Entlastung kleiner Schlachtbetriebe durch eine Neuordnung der Fleischhygienegebühren. Dem vom Tierwohlsprecher der Grünen Landtagsfraktion gestellten Antrag stimmten die Regierungsparteien 2020 zu und gehen mit großer Verspätung nun die Umsetzung an. „Ich freue mich über diesen vollen Erfolg, das ist aber auch ein dringend notwendiger Schritt, bevor die letzte kleine Metzgerei ihre Pforten schließen muss“, so Knoblach in einer Pressemitteilung.
Aktuell sind die Gebühren pro Tier in kleineren und handwerklich strukturierten Schlachtbetrieben oft noch deutlich höher als in großen Schlachthöfen. Diesen Wettbewerbsnachteil hatten die Landtags-Grünen in ihrem Antrag verdeutlicht und klar gemacht, dass dezentrale Schlacht- und Fleischverarbeitungsstrukturen die lokale Wertschöpfung in den Regionen stärken und für kurze Transportwege sorgen. „Zu regionalen Produkten haben Verbraucherinnen und Verbraucher einen größeren Bezug und das erhöht das Bewusstsein für das wertvolle Lebensmittel Fleisch“, so der Biolandwirt aus Garstadt im Landkreis Schweinfurt.
Der Freistaat will für die finanzielle Entlastung kleiner Schlachtbetriebe jährlich bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche Gebühren, die pro geschlachtetem Tier anfallen. Von den geplanten Verbesserungen sollen bayernweit rund 1.500 kleinere Schlachtbetriebe profitieren, was in etwa 95 Prozent aller Schlachtbetriebe entspricht. Knoblach sieht durch den erfolgreichen Antrag der Grünen den Arbeits- und Tierschutz gestärkt und eine Zukunftsperspektive für Produzierende sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Änderung der Rechtsvorschriften ist für Anfang 2023 geplant. „Wir werden uns die Umsetzung sehr genau anschauen“, erklärt Knoblach abschließend.